Transparenz für Hamburgs Politik
Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 12.02.2025 die Einführung eines Hamburgischen Lobbyregistergesetzes (HmbLobbyRG) auf den Weg gebracht.
Lobbyarbeit ist die Einflussnahme von Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen auf Politiker:innen und Gesetzgebungsverfahren. In vielen Fällen ist diese Einflussnahme nicht nur gewünscht, sondern sogar sehr sinnvoll. So können Erfahrungen und Wissen aus der Praxis in die Entwicklung von Gesetzen einfließen. Das hilft dabei, Politik zu gestalten, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen orientiert.
Dabei ist es wichtig, dass Bürger:innen einen transparenten Überblick über den Einfluss von Lobbyist:innen auf die Regierungsarbeit und Gesetzgebungsverfahren bekommen, um eine breite gesellschaftliche Debatte über politische Themen zu ermöglichen und durch Transparenz Vertrauen in politisches Handeln zu gewährleisten.
Die Einführung eines eigenen Lobbyregisters für Hamburg setzt hier an und wird den Bürger:innen der Freien und Hansestadt Hamburg die Möglichkeit eröffnen, sich über diese Einflussnahmen genauer zu informieren. Dabei besteht die Zielsetzung eines solchen Registers nicht nur darin, transparent zu machen, wer Lobbyarbeit betreibt, sondern auch, um welche inhaltlichen Argumente es geht. Deswegen sieht das Lobbyregistergesetz nicht nur eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter:innen vor, sondern auch die Veröffentlichung von Stellungnahmen und Beiträgen, die zweckgerichtet eingebracht werden, um Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.
Hinweis zum Inkrafttreten
Das Hamburgische Lobbyregistergesetz (HmbLobbyRG) tritt am 1. September 2027 in Kraft. Bis dahin befindet sich das Lobbyregister noch im Aufbau.