Bürgerschaft wählt Thomas Fuchs zum Datenschutzbeauftragten

Präsidentin Veit gratuliert am Rande der Bürgerschaftssitzung dem neuen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Thomas Fuchs wird nach der heutigen Wahl durch die Bürgerschaft am 1. November von der Präsidentin die Ernennungsurkunde erhalten und sein neues Amt antreten. Er war zuvor seit 2008 Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und folgt nun dem im Juni nach zwölf Jahren aus dem Amt geschiedenen Prof. Dr. Johannes Caspar nach.

 

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit: „Ich freue mich, dass mit Thomas Fuchs ein fachkompetenter oberster Datenschützer für Hamburg gefunden und von der Bürgerschaft gewählt wurde. Für die Belange des Datenschutzes als unabhängige Instanz einzustehen und sich im Zweifel auch gegen die Global Player durchzusetzen, das erfordert Mut und Kampfgeist. Beides bringt Thomas Fuchs mit und ist deshalb eine gute Wahl.“

 

Hintergrund

Das Amt des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seit 2016 Eingang in die Hamburgische Verfassung (Art. 60a) genommen. Seitdem wird alle sechs Jahre der Datenschutzbeauftragte von der Bürgerschaft gewählt, die Amtszeit ist auf maximal zwei Amtszeiten begrenzt.  Vorschlagsberechtigt für die Wahl des oder der Datenschutzbeauftragten sind die Fraktionen. Nach der Wahl durch die Bürgerschaft erfolgt die Ernennung durch die Präsidentin, damit beginnt die Amtszeit.


Kontakt: Barbara Ketelhut, Pressesprecherin der Hamburgischen Bürgerschaft
Rückfragen unter Tel.:
0 40/4 28 31 – 24 24 oder per E-Mail: barbara.ketelhut@bk.hamburg.de