31. Mai: Sitzung der Bürgerschaft

Die 59. Sitzung der Bürgerschaft in dieser Wahlperiode beginnt wie gewohnt mit der Aktuellen Stunde, für die alle Fraktionen jeweils ein Thema angemeldet haben. Diesmal steht der SPD-Fraktion der erste Aufruf zu.


Aktuelle Stunde (Auswahl)


In dem von der SPD-Fraktion angemeldeten Thema geht es um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, auf die sich die 16 Bundesländer mit dem Bund geeinigt haben. Demnach erhalten die Länder ab dem Jahr 2020 rund zehn Milliarden Euro vom Bund. Im Gegenzug geben sie ihm mehr Mitsprachemöglichkeiten in den Ländern. Die SPD-Fraktion befindet: „Einigung bei Bund-Länderfinanzbeziehungen – ein echter Meilenstein und gut für Hamburg“.


Die CDU-Fraktion beschäftigt sich mit der Einführung einer neuen Straßenreinigungsgebühr, die ab dem kommenden Jahr erhoben werden soll. Danach sollen sich Anlieger an den Kosten für mehr Sauberkeit beteiligen. Dafür verdoppelt die Stadtreinigung die Zahl der Mitarbeiter/-innen, die für mehr Sauberkeit sorgen sollen. Die CDU-Fraktion lehnt die Gebühr ab und hat dieses Thema unter folgenden Titel angemeldet: „Neue Reinigungsgebühr trotz voller Kassen – Rot-Grün bekommt den Hals nicht voll“.

 

Die weiteren angemeldeten Themen der Aktuellen Stunde im Überblick

  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen und die grüne Metropole erhalten: Mit Naturcent und verantwortungsvoller Politik in Hamburg gelingt das 
    (angemeldet von der GRÜNEN Fraktion)

  • Peinlich: ein freier Tag im Museum für zig Tage G20-Zumutungen 
    (angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

  • Sogenannte Bürgerversicherung schadet den Bürgern und dem Versicherungsstandort Hamburg
    (angemeldet von der FDP-Fraktion)

  • Bevölkerungsentwicklung in Hamburg – Grund zur Sorge oder Freude?
    (angemeldet von der AfD-Fraktion)

Aus der Tagesordnung


Debatten (Auswahl)

 

Die SPD-Fraktion eröffnet den Debattenteil mit einem Aktenvorlageersuchen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK). Der damalige Senat hatte in den Jahren 2005 und 2007 zusammen 74,9 Prozent am LBK, in dem die städtischen Krankenhäuser zusammengeschlossen waren, an den privaten Krankenhausbetreiber Asklepios verkauft. Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und DIE LINKE fordern den Senat nun in ihrem gemeinsamen Antrag auf, alle im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung stehenden Vorgänge vorzulegen. „Dazu zählen insbesondere der Beteiligungsvertrag (siehe Drs. 17/3691), der Gesellschaftervertrag sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Verträge, die zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Asklepios Kliniken Hamburg GmbH geschlossen wurden“, heißt es im Antrag. Die Fraktionen kritisieren, dass der Verkauf der LBK-Anteile gegen den im damaligen Volksentscheid zum Ausdruck gebrachten Willen durchgeführt wurde sowie das aus ihrer Sicht „schlechte Geschäft für die Stadt“ (Drucksachen-Nummer 21/9143). In den Jahren 2005 und 2007 hatte es bereits Aktenvorlagen in diesem Zusammenhang gegeben. Der Senat muss der Bürgerschaft Akten vorlegen, wenn ein Fünftel der Abgeordneten (also mindestens 25) dies fordert.


Die GRÜNEN-Fraktion setzt sich für eine Weiterentwicklung der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) ein. So sollen eine Gesamtstrategie für die Hochschule entwickelt, mehr Drittmittel eingeworben sowie eine stärkere Vernetzung mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hamburg und in der gesamten Region vorangetrieben werden. Grundlage der Forderungen in dem gemeinsamen Antrag von Rot-Grün sind Empfehlungen des Wissenschaftsrats, der die Bundesregierung und die Länderregierungen in Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung berät. Die Stadt Hamburg hatte ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD fordern den Senat auf, mit der TUHH anhand der Empfehlungen des Wissenschaftsrates „einen nachhaltigen Wachstumskurs zu vereinbaren“ (Drucksachen-Nummer 21/9144).


Die AfD-Fraktion kritisiert das von der Bundesregierung geplante „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Dieses schränke nach Ansicht der Fraktion die Meinungsfreiheit ein und müsse gestoppt werden. Mit dem Gesetz sollen Betreiber von Netzwerken wie Facebook, Twitter oder YouTube dazu gezwungen werden, Hasskommentare oder Falschnachrichten innerhalb bestimmter Fristen von ihren Seiten zu löschen. Tun sie es nicht, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. Die Fraktion weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht künftig die Betreiber selbst bestimmten, welche Inhalte rechtswidrig seien und nicht Gerichte. Die Höhe der Bußgelder könne die Unternehmen zudem dazu veranlassen, „sicherheitshalber so gut wie immer zu löschen, ohne dass die Rechtswidrigkeit zu diesem Zeitpunkt feststünde“. Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der entsprechende Gesetzentwurf „keine Gesetzeskraft erlangt“ (Drucksachen-Nummer 21/9052).


Senatsbefragung


Im Anschluss an die Debatten, spätestens um 19.30 Uhr, findet die in diesem Jahr neu eingeführte Senatsfragestunde statt. Zwei Fraktionen haben jeweils die Möglichkeit, Fragen an den Senat zu richten, die direkt beantwortet werden; alle Fraktionen können Nachfragen stellen. Das Fragerecht haben diesmal die Fraktionen DIE LINKE sowie der FDP.

 

Die Frage der Fraktion DIE LINKE lautet: „Wo und wie will der Senat zukünftig die rund um den Hauptbahnhof dringend benötigten Flächen für soziale und soziokulturelle Nutzungen, für Nahversorgung, für kleinteiliges Gewerbe, für geförderte Arbeitsräume für Künstler/-innen, für solidarische Wohnformen etc. finden und anbieten?“

 

Die FDP-Fraktion beschäftigt sich wiederum mit dem Thema der Elbe-Fahrrinnenanpassung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 9. Februar entschieden, das die Elbvertiefung zwar grundsätzlich zulässig sei, aber Planungsfehler enthalte. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Richter aus Leipzig zur Klage der Umweltverbände gegen die Fahrrinnenanpassung vor. Die Liberalen fragen: „Was haben der Senat und die planenden Stellen seit dem 9. Februar 2017 konkret unternommen, um die vom Gericht aufgezeigten materiellen Rechtsverstöße zu beheben?“

 

Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzung finden Sie in der Tagesordnung. Sie können die Sitzung ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen.