Bürgerschaft wählt neue Mitglieder des Verfassungsgerichts

Die Bürgerschaft hat den Richter am Sozialgericht Dr. Manfred Jäger (Foto: rechts) und den Notar Dr. Arnim Karthaus (Foto: links) zu Mitgliedern des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Die beiden neuen Verfassungsrichter folgen auf Dr. Martin Willich, ehemaliger Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft, und den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf. Beide haben nach zwölf Jahren die maximale Amtsdauer erreicht und können nicht wiedergewählt werden.


Dr. Jäger war von 2004 bis 2008 Mitglied der Bürgerschaft und von 2008 bis 2011 Staatsrat in verschiedenen Behörden. 2014 leitete er den Arbeitsstab des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Yagmur – Kinderschutz in Hamburg“. Seit Anfang dieses Jahres war er Leiter des Arbeitsstabes der Enquetekommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“.


Dr. Karthaus war von 2002 bis 2004 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, von 2005 bis 2008 als Notarassessor in Hamburg tätig. 2005 bis 2007 übernahm Karthaus die Geschäftsführung der Hamburgischen Notarkammer, seit 2007 ist er Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. Seit 2008 ist er Notar in Hamburg.


Die Wahl der Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts gehört zu den ureigenen Aufgaben der Bürgerschaft. In geheimer Wahl stimmen die 121 Abgeordneten darüber ab, wer dem  Verfassungsorgan jeweils für die Dauer von sechs Jahren angehört.


Neben dem Präsidenten (derzeit Friedrich-Joachim Mehmel)  besteht das höchste Gericht der Freien und Hansestadt aus acht weiteren Mitgliedern. Drei von ihnen müssen – neben dem Präsidenten – hamburgische Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein. Zwei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt mitbringen, also zum Beispiel Rechtsanwälte sein. Weitere drei Mitglieder können aus anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens stammen. Für jedes Mitglied ist zudem eine ständige Vertretung zu wählen. Nach sechs Jahren ist für jede und jeden von ihnen lediglich eine Wiederwahl zulässig.


Das Vorschlagsrecht liegt – außer für den Präsidenten – noch für ein weiteres Mitglied sowie deren Vertretungen beim Senat. Die übrigen Mitglieder werden von den Bürgerschaftsfraktionen vorgeschlagen. Dr. Jäger ist von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden, Dr. Karthaus von der SPD-Fraktion.


Das Verfassungsorgan ist kein „Präsenzgericht“, sondern wird nur tätig, wenn es zum Beispiel vom Senat oder von einem Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten angerufen wird. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten zwischen Landesregierung und Landesparlament gehen. Dies war etwa 2013 der Fall, als zwei Abgeordnete sich vor dem Verfassungsgericht über ihre zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen beschwerten, die der Senat nicht ausreichend beantwortet hatte. Das Gericht gab den beiden Politikern recht und stärkte damit die Informationsrechte der Bürgerschaft.


Darüber hinaus behandelt das höchste Gericht auch Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden, oder Beschwerden, die sich gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen richten.


In Frage kämen aber auch Überprüfungen des Gerichts, ob Landesgesetze und -rechtsverordnungen mit der hamburgischen Verfassung vereinbar sind.