Sitzungsausschluss von Abgeordnetem Dr. Flocken

Plenarsaal der Bürgerschaft

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Präsidentin Carola Veit hat in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Flocken von der Sitzung ausgeschlossen. Die Fraktion DIE LINKE hatte das Thema „Endlich effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus an Schulen umsetzen!“ angemeldet. In seinem Redebeitrag ist der Abgeordnete Dr. Flocken in einem Maße unsachlich, ausfallend und beleidigend gegenüber einer Religionsgemeinschaft geworden, dass nach einer Beratung im Ältestenrat die Präsidentin von ihrem Recht Gebrauch machte, „ein Mitglied der Bürgerschaft, dass sich einer gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses schuldig gemacht hat, von der Sitzung auszuschließen“. Diese Regelung der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (§ 48) ist in den letzten Jahrzehnten nicht zum Einsatz gekommen. Sie dient neben Sach- und Ordnungsrufen sowie der Möglichkeit, Abgeordneten das Wort zu entziehen als äußerstes Mittel dem Schutz von Bürgerschaftssitzungen vor Störungen aus den eigenen Reihen und der Gewährleistung der parlamentarischen Arbeit.


Präsidentin Veit: "Abgeordnete sind frei gewählt und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sie haben aber auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bleiben und die Hamburgische Verfassung zu achten. Für Wortbeiträge wie die des Abgeordneten Dr. Flocken, die in einem solchen Maße weder parlamentarisch noch demokratisch sind, ist in der Hamburgischen Bürgerschaft kein Raum."