Senatsumbildung und 182 Anträge zum Haushalt 2023/24 – die Bürgerschaft von Dienstag bis Donnerstag

Für die Haushaltsberatungen hat die Hamburgische Bürgerschaft ihre letzten drei Sitzungstage in diesem Jahr eingeplant. Von Dienstag bis Donnerstag berät sie über den Doppelhaushalt 2023/2024. Die Übertragung der Sitzung erfolgt im Live-Stream, als Stream in Deutscher Gebärdensprache und zeitversetzt mit Untertiteln.

 

Im Sommer hatte der Senat seinen Entwurf für die Finanzplanung der folgenden zwei Jahre mit den jeweiligen Einzelhaushalten für die Behörden vorgelegt. Darin macht er deutlich, welche politischen Prioritäten er setzen will und welche Ausgaben er für erforderlich hält. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 37 Milliarden Euro.

 

Nachdem die Einzelpläne der Behörden und Ämter in den vergangenen Monaten intensiv in den Fachausschüssen und abschließend im Haushaltsausschuss beraten wurden und die Fraktionen ihre Zusatzanträge eingebracht haben, findet nun die Debatte und Abstimmung im Plenum statt. Der Haushalt stellt die Weichen für die Politik der kommenden beiden Jahre und muss zudem Gelder für die laufenden Kosten der Verwaltung bereitstellen. Je mehr finanzielle Mittel für einen bestimmten Bereich zur Verfügung stehen, desto mehr Investitionen sind dort unter anderem möglich. Der Haushalt beruht auf Steuergeldern, mit denen verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Deshalb werden alle Ausgaben der Stadt bis ins Detail vorausgeplant.

 

Diese setzen sich aus Personalausgaben, Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite zusammen. Zu den Ausgaben für Personal gehören etwa die Besoldung der Lehrkräfte, Polizist:innen oder Richter:innen. Der Haushalt sieht aber auch Investitionen in Bildung, Verkehr, Sicherheit, Wirtschaft, Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz vor. Auch Unterstützungsleistungen im Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit müssen sichergestellt werden.


Mit insgesamt 182 Zusatzanträgen zum Haushaltsplanentwurf haben die Fraktionen ihre haushaltspolitischen Forderungen aufgestellt. SPD/GRÜNE legen 15 Anträge vor, die CDU-Fraktion 74, die Fraktion DIE LINKE 26 und die AfD-Fraktion 67. Alle Anträge und Ausschussberichte finden Sie in unserer Parlamentsdatenbank. Den umfangreichen Haushaltsentwurf des Senates finden Sie hier.

 

Ablauf

Der Dienstag startet mit der Generaldebatte. Die Aktuelle Stunde entfällt an allen drei Sitzungstagen. Die Generaldebatte wird traditionell von der Oppositionsführerin, in diesem Fall der CDU-Fraktion, eröffnet. Ihr folgen die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen sowie der weiteren Oppositionsfraktionen. Auch fraktionslose Abgeordnete können das Wort ergreifen. Im Anschluss meldet sich in der Regel der Erste Bürgermeister zu Wort; ihm folgen die haushaltpolitischen Sprecher:innen der Fraktionen.


Im Anschluss an die Generaldebatte beginnen die Aussprachen zu den Haushalten von Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof, Datenschutzbeauftragtem, Senat, Finanzbehörde und Bezirksämtern. Abschließend werden die Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung debattiert.


Am Mittwoch folgt die Aussprache zu den Ausgaben für Stadtentwicklung und Wohnen, Kultur und Medien, Gesundheit, Soziales und Integration, Familie, Kinder und Jugend, Arbeit sowie Verkehr und Mobilitätswende.


Am Donnerstag bestätigt die Bürgerschaft außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen eine Senatsumbildung. Insgesamt drei Senatorinnenposten werden neu besetzt, da zwei Mitglieder des Senates den Wunsch geäußert haben, aus ihren Ämtern auszuscheiden. Der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher schlägt vor, dass die bisherige Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard (SPD) das Amt der Wirtschaftssenatorin von Michael Westhagemann (parteilos) übernehmen soll. Auf Dr. Melanie Leonhard soll dann Melanie Schlotzhauer (SPD) als Sozialsenatorin folgen. Geplant ist zudem, dass Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD) ihr Amt an Karen Pein (SPD) übergibt.

 

Im Anschluss setzen sich die Haushaltsberatungen fort. Es stehen die Beratungen der Einzelpläne zu den Bereichen Schule und Berufsbildung, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Inneres, Sport, Wirtschaft und Innovation sowie Justiz und Verbraucherschutz an. Zum Abschluss der Beratungen erfolgt die Abstimmung über den Gesamthaushalt. Die Bürgerschaft muss den Haushaltsplan beschließen, um den Senat zu den im Plan genannten Ausgaben zu ermächtigen.

 

Hintergrund

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. In der Regel werden Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).


Der Haushaltsplan enthält alle veranschlagten Erträge, Aufwendungen und eventuelle Verpflichtungsermächtigungen. Außerdem dient er zur kurz- und mittelfristigen Finanzplanung. Daneben enthält er eine Übersicht über die Planstellen und Stellen der Einzelpläne.

 

Das Haushaltsrecht, auch Budgetrecht genannt, liegt beim Parlament, und ist ein wichtiges Mittel, um politisch mitzugestalten. So nimmt die Bürgerschaft Einfluss auf die Politik der Regierung. Parlamente auf der Welt haben sich jahrhundertelang das Budgetrecht erkämpft, es wird gelegentlich auch als das "Königsrecht" bezeichnet.

 

Wenn Sie weitere Informationen zum Ablauf der Haushaltsberatungen wünschen, lohnt ein Blick in unser Erklärvideo zu dem Thema.

 

Die Themen der Bürgerschaftssitzungen können Sie in der Tagesordnung nachlesen. Die Sitzungen können Sie an allen drei Tagen ab 13.30 Uhr im Live-Stream und – zeitversetzt – als Live-Stream mit Untertitelnverfolgen. Alle Debattenbeiträge finden Sie jeweils am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.