Der Eingabenausschuss - Anlaufstelle für alle Hamburgerinnen und Hamburger

Auch in der parlamentarischen Sommerpause tagt der Eingabenausschuss, denn das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Bitten und Beschwerden an ihr Parlament zu wenden, muss stets gewährleistet sein.

 

An den Eingabenausschuss kann sich wenden, wer sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist. Themen, mit denen sich an den Ausschuss gewandt wird, sind z.B. bestimmte Verkehrsregelungen und Parkraumkonzepte, Kinderbetreuungszeiten in Kitas, die Akteneinsicht bei Behörden oder die Einrichtung sozialer Wohnprojekte. Auch Anliegen aus dem Bereich der Polizei und des Ordnungsrechts sowie Ausländerangelegenheiten oder Umwelt- und Naturschutz werden vorgebracht (Statistik 2020). Durch die anhaltende Pandemielage wenden sich auch immer wieder Hamburgerinnen und Hamburger diesbezüglich an ihre gewählten Abgeordneten.  

Die Verteilung der Beschwerden auf die verschiedenen Sachgebiete kann jährlich schwanken. Im Jahr 2020 gab es 1.021 schriftliche Eingaben.


Ausschussberatungen – wie läuft das ab?


Der Eingabenausschuss tagt, anders als die meisten Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft, nicht öffentlich. Zu vertraulich sind die Angelegenheiten der Menschen, die sich an den Ausschuss wenden.

 

Der Ausschuss prüft die verschiedenen Anliegen, wobei das Vorgehen immer gleich ist: Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter ist jeweils Berichterstatterin oder Berichterstatter eines Falls. In der Sitzung stellt sie oder er kurz vor, worum es geht, berichtet aus der Stellungnahme des Senats, die parallel eingeholt wird, und schlägt, vor, wie der Ausschuss weiter vorgehen oder entscheiden kann. Unterstütz wird dieser Prozess durch die Empfehlungen der Kolleginnen und Kollegen vom Eingabendienst.

 

Vor der Abstimmung stehen oft viele Fragen: Wurde ein Aspekt übersehen? Kann man beiden Seiten gerecht werden? Liegt ein strukturelles Problem vor, das unbedingt behoben werden sollte? Mancher Fall wird intensiv diskutiert, die Mitglieder ringen darum, der Petentin oder dem Petenten bestmöglich zu helfen.


Das Verfahren im Überblick

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Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zu jeder Eingabe eine Beschlussfassung. Sobald die Bürgerschaft über eine Eingabe entschieden hat, teilt die oder der Vorsitzende des Eingabenausschusses den Petenten die Entscheidung mit.

Nicht immer können die Abgeordneten Lösungen herbeiführen, die sich die Petentin oder der Petent gewünscht haben. Sie helfen, Kompromissvorschläge zu erarbeiten, oder bewirken, dass sich der Senat und damit die jeweiligen Behörden mit einer Angelegenheit intensiver befassen. Denn empfiehlt die Bürgerschaft dem Senat im Zusammenhang mit einer Eingabe ein bestimmtes Vorgehen, ist der Senat verpflichtet, zu berichten, was er daraufhin getan hat. Die Ausschussmitglieder können auch für ihre eigene politische Arbeit Anstöße aus den eingereichten Eingaben nehmen.

 

Kann der Ausschuss dem Anliegen nicht entsprechen und erklärt es als „nicht abhilfefähig“, etwa weil die Behörde gar keinen Fehler gemacht hat, bekommt der oder die Betroffene mit dem Bescheid in manchen Fällen auch einen Hinweis, an wen er oder sie sich wenden sollte. In vielen Fällen erledigen sich auch Eingaben, weil der Senat auf die Stellungnahme hin, zu der ihn der Eingabendienst aufgefordert hat, bereits handelt und damit das Problem löst.

 

Auch während der Corona-Pandemie erreichbar


Der Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei unterstützt die Arbeit des Eingabenausschusses. Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an ihn wenden. Wegen der weiterhin geltenden Einschränkungen aufgrund der Pandemielage kann derzeit keine persönliche Vorsprache stattfinden. Die Mitarbeiterinnen stehen jedoch für Fragen zum Eingabeverfahren unter der Telefonnummer 040 428 31 – 1324 zur Verfügung.

 

Das Eingabeverfahren selbst ist ein rein schriftliches Verfahren. Eine schriftlich verfasste Eingabe kann – versehen mit der Adresse des Verfassers und einer Unterschrift – per Post gesendet  oder in den Hausbriefkasten geworfen werden. Adresse: Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg.

Anliegen können aber auch mithilfe eines Online-Formulars elektronisch an den Eingabenausschuss übermittelt werden.

 

Weitere Informationen:

 

Informationsseite zum Eingabenausschuss

Kontakt zum Eingabendienst

Gesetz über den Eingabenausschuss (Landesrecht Online)
Fälle aus der Praxis