Parlamentarischer Untersuchungsausschuss – Ein wichtiges Kontrollinstrument

Bereits am 12. März 2021 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ der Hamburgischen Bürgerschaft seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss klärt die Frage, „warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.


Heute tritt der Ausschuss zu seiner zwölften Sitzung zusammen und hört zwei weitere Zeugen bzw. Zeuginnen an, um die Geschehnisse und das Vorgehen des Senats sowie der Hamburger Steuerverwaltung und den Fachbehörden zu klären.

 

Parlamentarische Kontrolle

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. So sollen aktuelle Themen, Sachverhalte und Hintergründe eingehend untersucht werden. Er ermittelt und recherchiert die Zusammenhänge im Rahmen seines Untersuchungsauftrags. Der PUA kann wichtige Akten und Unterlagen prüfen und Sachverständige hören. Außerdem können Zeugen geladen werden, die vor dem Gremium erscheinen müssen. Sie dürfen nur dann die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.


Für die Einsetzung reicht die Zustimmung von einem Fünftel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, also 25 der 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieses von einem Viertel abgesenkte Quorum gilt zur Stärkung der Minderheitenrechte für die Dauer der 22. Wahlperiode. So wurde sowohl ein gemeinsamer Antrag auf die Einrichtung eines PUA von den Oppositionsfraktionen CDU und DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten der FDP gestellt (Drucksache 22/1762) sowie auch von den Regierungsfraktionen SPD und GRÜNE (Drucksache 22/1924).


Jede Fraktion ist mit mindestens einem bzw. einer Abgeordneten vertreten. Den Vorsitz hat Dr. Mathias Petersen (SPD) inne, Schriftführer ist Richard Seelmaecker (CDU). 

 

Transparenz und Öffentlichkeit

Ein Untersuchungsausschuss ist ein Instrument der politischen Aufklärung und Kontrolle und schafft Transparenz.

So sind die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses grundsätzlich öffentlich. Der Untersuchungsausschuss kann die Öffentlichkeit oder einzelne Personen für die gesamte Dauer der Sitzung oder für einzelne Abschnitte der Beweiserhebung jedoch ausschließen.