Klimaschutz, Equal Pay Day und Corona-Maßnahmen - Die Bürgerschaft am Mittwoch

Blick vom Präsidium aus in den Großen Festsaal des Rathauses bei einer Bürgerschaftssitzung. Am Rednerpult steht ein Abgeordneter.

Während der Corona-Pandemie finden die Bürgerschaftssitzungen im Großen Festsaal statt.

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Präsidentin Carola Veit eröffnet die insgesamt 21. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser 22. Legislaturperiode. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet die Sitzung unter besonderen Bedingungen im Großen Festsaal des Rathauses statt. Die Abgeordneten werden in reduzierter Zahl an der Sitzung teilnehmen. Um die Dauer des Aufenthalts aller Beteiligten zu reduzieren, wurden die Debatten z.T. als Kurzdebatten angemeldet, bei denen die Redezeit nur zwei Minuten pro Debattenbeitrag beträgt. Die Übertragung der Sitzung erfolgt im Live-Stream und als Stream in Deutscher Gebärdensprache.


Aktuelle Stunde

Die GRÜNE Fraktion hat das Thema „Klimaschutz bleibt politische Agenda! Hamburg hat 1,5-Grad-Ziel fest im Blick“ für die aktuelle Stunde angemeldet. Zum Hintergrund: Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Pariser Klimaabkommen darauf geeinigt, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Auf diese Weise soll der Klimawandel eingedämmt und bis zum Ende des Jahrhunderts Klimaneutralität hergestellt werden. Damit die Ziele erreicht werden können, bedarf es rascher Emissionssenkungen und erheblicher politischer Anstrengungen auch auf Landesebene. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung sogar in der Präambel ihrer Verfassung verschrieben. Die GRÜNE Fraktion will mit ihrer Anmeldung darauf hinweisen, dass der Klimaschutz auch während der Corona-Pandemie weiter betrieben werden muss, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen.


Die CDU-Fraktion möchte in der aktuellen Stunde über die Schulpolitik des Senats debattieren. „Rabes dritte Welle – Schüler, Lehrer und Eltern dürfen nicht Opfer verfehlter Corona-Politik werden. Es braucht endlich mehr Tests, Luftfilter und Digitalisierung an Hamburgs Schulen“ lautet das angemeldete Thema. Nach monatelangem Homeschooling konnten nach den Märzferien zumindest die Grundschüler/-innen sowie die Schüler/-innen der Abschlussklassen in die Hamburger Schulen zurückkehren. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren, findet der Unterricht zunächst nur im Wechselmodell mit halbierten Klassen statt. Zum Hygienekonzept der Schulen zählen darüber hinaus eine Maskenpflicht während des Unterrichts sowie regelmäßige Testungen. Da die steigenden Infektionszahlen laut Fachleuten auf den Beginn einer dritten Infektionswelle hindeuten, sind nach Auffassung der CDU-Fraktion weitergehende Schutzkonzepte (z.B. die Ausweitung der Selbsttests, Anschaffung von Luftfiltern und die verbesserte Digitalisierung) erforderlich.


Weitere Themen in der aktuellen Stunde:

  • „Paulihaus – noch sind Alternativen möglich“ (angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)
  • „Lockdown-Politik gescheitert – Politik am Ende!“ (Angemeldet von der AfD-Fraktion)


Dem Wunsch aller Fraktionen entspricht es, sich zunächst mit den jüngsten Änderungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats (u.a. 35. Änderungsverordnung, Drs. 22/3597) auseinanderzusetzen. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion, fraktionslose Abgeordnete erhalten je fünf Minuten Redezeit. Zum Hintergrund: Der Senat hat am vergangenen Freitag nach dreimaligem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern die sog. Notbremse gezogen und die Corona-Regelungen erneut verschärft. Sämtliche Öffnungsschritte werden zurückgenommen, z.B. die Öffnung von Einzelhandel und Museen mit vorheriger Terminbuchung oder die gelockerten Kontaktbeschränkungen. Einzig Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Die Ministerpräsident/-innen sind zudem am vergangenen Montag erneut mit der Bundeskanzlerin zusammengekommen (MPK), um die weitere Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu besprechen. Es wurde beschlossen, den Lockdown bis zum 18.04.2021 zu verlängern und eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ einzuführen. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 sollen einmalig als Ruhetage definiert werden. Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands und gelockerte Kontaktregelungen zum Osterfest wurden abgelehnt. Die Beschlüsse der MPK werden vom Senat in der 36. Änderungsverordnung umgesetzt.  


Auf der Tagesordnung werden noch weitere Themen diskutiert:


Die SPD-Fraktion hat den „Equal Pay Day“, der in diesem Jahr auf den 10. März fiel, zum Anlass genommen, das Thema „Equal Pay: Lohngerechtigkeit braucht starke Regeln“ (Drs. 22/3542) anzumelden. Nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit verdienen Frauen noch immer weniger als ihre männlichen Kollegen. In dem gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN heißt es: „Um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember 2020 hatten, [mussten] Frauen in Deutschland […] noch bis zum 10. März …arbeiten.“ Als Ursachen für die Gehaltsunterschiede gibt die Fraktion an, dass Frauen häufig in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sie längere Unterbrechungen der Berufstätigkeit haben oder beim Zugang zu Führungspositionen benachteiligt werden. Dass frauendominierte Berufe oft auch unangemessen bezahlt werden, gehört ebenfalls dazu. Selbst wenn man die Entgelte von Frauen und Männern in der gleichen Branche, in gleicher Position mit gleichem Arbeitsumfang vergleiche, verbleibe immer noch eine Lohnlücke von sechs Prozent. Die beiden Fraktionen beantragen daher, den Senat zu ersuchen, sich auf Bundesebene für eine Verbesserung des Entgelttransparenzgesetzes einzusetzen. Dieses gewährt zwar schon heute ein Recht auf Auskunft darüber, welches Entgelt andere Beschäftigte mit einer gleichen Tätigkeit erhalten. Das Gesetz sei aber defizitär, weil viele Arbeitnehmer/-innen ihren Auskunftsanspruch aus Sorge vor beruflichen Nachteilen nicht geltend machen. Neben weiteren Vorschlägen plädieren die Fraktionen von SPD und GRÜNEN dafür, dass auch Gewerkschaften den Anspruch einklagen können. Zudem soll der Senat prüfen, ob er Informationsangebote für die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer/-innen anbieten kann. Das Thema wird als Kurzdebatte behandelt.


Die Fraktion DIE LINKE möchte mit ihrem Antrag ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Hamburg auf den Weg bringen (Drs. 22/3528). Sie beantragt, den Senat aufzufordern, Vorschläge für ein Hamburger Antidiskriminierungsgesetz zu unterbreiten. Einen eigenen Vorschlag für ein solches Gesetz hat die Fraktion ihrem Antrag als Anlage beigefügt. Dieser soll einen Diskussionsprozess in Gang setzen, an dem nicht nur politische Akteure, sondern auch Expertinnen und Experten aus Beratungsstellen und Verbänden sowie die Hamburger Zivilgesellschaft beteiligt werden sollen. Hintergrund ist, dass das Land Berlin ein entsprechendes Antidiskriminierungsgesetz kürzlich erlassen hat. Dieses ermöglicht u. a. einen Rechtsschutz gegen Diskriminierung, die von staatlichen Stellen ausgeht. „Bestehende Schutzlücken“ seien dadurch geschlossen worden, so DIE LINKE in ihrem Antrag. Die Erfahrungen mit dem Gesetz zeigten zudem, dass „die Befürchtungen, staatliche Stellen würden infolge eines Landesantidiskriminierungsgesetzes mit Klagen überschüttet, nicht eingetreten“ seien. Die Fraktion plädiert dafür, dass sich auch Hamburg für den „Prozess zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz öffnen“ solle. Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht vor, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Lebensalters, des Körpergewichts, der sexuellen Identität, des Berufs und des sozialen Status verboten und ggf. entschädigt werden. Eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt solle dadurch gefördert werden.


Die AfD-Fraktion greift mit ihrem Antrag erneut die Corona-Strategie des Senats als Thema auf: „Katastrophale Bilanz der Lockdown-Politik des Senats beweist: Der Lockdown muss beendet werden!“ (Drs. 22/3549). Nach fast fünf Monaten pandemiebedingten Lockdowns sei es Zeit, Bilanz zu ziehen. Die AfD kommt zu dem Ergebnis, dass der Senat mit seiner Lockdown-Politik gescheitert ist, da trotz Lockdowns die angestrebte Inzidenz von 50 Fällen/100.000 Einwohnern verfehlt wurde. Der Staat greife massiv und unverhältnismäßig in diverse Grundrechte ein. Insbesondere stellten die Kontaktverbote einen nicht zu rechtfertigenden „Eingriff in die Menschenwürde“ dar. Zudem sei das Verhalten des Senats eine „Belastung für die Demokratie“. Die Entscheidungsgewalt habe sich vom Parlament hin zu Senat und Ministerpräsidentenkonferenz verschoben. Dies sei insbesondere deshalb misslich, weil die Ministerpräsidentenkonferenz ein „verfassungsfremdes Gremium“ sei, das „auf rein informeller Basis zusammentritt“, und weder öffentlich berate noch sonst regelhafter demokratischer Kontrolle durch die Parlamente oder die Öffentlichkeit unterliege. Außerdem würden sowohl die Hamburger Wirtschaft als auch der Haushalt nachhaltig geschädigt und Arbeitnehmer und Unternehmer in Existenznöte geraten. Die AfD beantragt daher, den Senat aufzufordern, den Lockdown zu beenden und bei der Pandemie-Bekämpfung stattdessen auf Aufklärung und Eigenverantwortung zu setzen.  

Alle weiteren Themen finden Sie in der Tagesordnung.


Sie können die Sitzung ab 13:30 Uhr im Live-Stream verfolgen. Für hörbeeinträchtigte Menschen bieten wir ebenfalls einen Live-Stream der Bürgerschaftssitzungen an.


Alle Debattenbeiträge finden Sie am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.