Corona-Eindämmungsverordnung und Haushaltsplan – Die Bürgerschaft am Mittwoch

Blick über die Brüstung der Orchesterempore in den vollbesetzten Großen Festsaal des Rathauses, in dem aufgrund der Corona-Pandemie eine Bürgerschaftssitzung stattfindet.

Während der Corona-Pandemie finden die Bürgerschaftssitzungen im Großen Festsaal statt. 

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Am morgigen Mittwoch eröffnet Präsidentin Carola Veit die 16. Sitzung der 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Übertragung der Sitzung erfolgt, neben dem bereits bekannten Live-Stream, ebenfalls als Stream in Deutscher Gebärdensprache (www.hamburgische-buergerschaft.de/buergerschaft-live).


Corona-Eindämmungsverordnung im Spiegel der Diskussion

Die Fraktionen haben sich auf einen geänderten Fahrplan für die Plenarsitzung verständigt: Statt des üblichen Beginns mit der Aktuellen Stunde werden die Themen zur Corona-Eindämmungsverordnung und das Einbringen des Haushaltsentwurfes als erste zwei Punkte der Tagesordnung aufgerufen.


Mit dem in der vergangenen Sitzung von der Bürgerschaft mehrheitlich verabschiedeten Gesetz über die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen (Drs. 22/2415) hat das Landesparlament die Voraussetzung geschaffen, die vom Senat erlassenen Eindämmungsverordnungen zeitnah zum Beschluss vorgelegt zu bekommen. So sind Rechtsverordnungen und deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft künftig innerhalb von 24 Stunden nach Beschlussfassung zuzuleiten. Zudem gilt eine Informationspflicht des Senats gegenüber der Bürgerschaft zu erlassenen Maßnahmen und in Bezug auf Vereinbarungen der Länder mit dem Bund. Das Gesetz ist bis Ende des Jahres befristet.


Aktuell: Bund und Länder hatten am 5. Januar beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Daraufhin entschied der Senat, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Gültigkeit: ab 8. Januar 2021. 


Die Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf weitere Kontaktbeschränkungen, Home-Office, Schulunterricht und Kindertagesbetreuung, Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten sowie in Betriebskantinen.


Zur Debatte über diese Verordnung erhalten die fünf Fraktionen in der ersten Runde jeweils zehn Minuten Redezeit, für eine mögliche zweite Runde sind jeweils fünf Minuten vorgesehen; die beiden fraktionslosen Abgeordneten können insgesamt für jeweils fünf Minuten das Wort ergreifen.


Zukunftsweisend: Haushaltsplan für 2021 und 2022 

Das Budgetrecht der Bürgerschaft ist von besonderer Bedeutung, denn es ist das Landesparlament, das über die öffentlichen Finanzmittel der Freien und Hansestadt Hamburg entscheidet. Zuvor muss der Senat einen Haushaltsplanentwurf vorlegen. Damit macht er deutlich, welche politischen Schwerpunkte er setzen und wie viel Geld er für welche Zwecke ausgeben will. Er stellt diesen Entwurf traditionell für zwei Jahre (sogenannter „Doppelhaushalt“) mit den jeweiligen Einzelhaushalten für die Behörden auf.


Die Ausgaben der Stadt setzen sich zusammen aus Personalausgaben, Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite. Dazu gehören zum Beispiel: Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Schulunterricht, Wohngeldleistungen und Sozialhilfe, Stellen bei Polizei und Feuerwehr sowie Unterhaltung und Instandsetzung des Straßennetzes und der Service in Bezirksämtern, Kundenzentren und sozialen Dienstleistungszentren.


Durch die coronabedingten Einschränkungen und die Tatsache, dass sich der neue Senat erst im Juni 2020 konstituieren konnte, hat sich der gesamte Fahrplan zur Einbringung des Haushalts um mehrere Monate nach hinten verschoben. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel wird den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 und 2022 somit der Bürgerschaft an diesem Mittwoch vorstellen. Zur ersten Erwiderung erhalten die fünf Fraktionen in der ersten Runde jeweils zehn Minuten Redezeit, für eine mögliche zweite Runde sind jeweils fünf Minuten vorgesehen; die beiden fraktionslosen Abgeordneten können insgesamt für jeweils fünf Minuten das Wort ergreifen.


Dies ist jedoch erst der Anfang. In den kommenden Monaten werden sich die Fachausschüsse und federführend der Haushaltsausschuss mit den einzelnen Posten beschäftigen. Jede Fraktion kann Änderungsanträge zum Senatsentwurf einreichen, die im Ausschuss und im Plenum zur Abstimmung gestellt werden. Die Bürgerschaft beschließt den Haushaltsplan schließlich in zwei Lesungen im Plenum, vorgesehen sind die Sitzungen vom 1. bis 3. Juni 2021. Damit ermächtigt sie die Exekutive zu den genannten Ausgaben.


Die Aktuelle Stunde am Mittwoch wird vertagt.


Aus der Tagesordnung (Auswahl)

Auf der Tagesordnung werden noch weitere Themen debattiert. Dazu zählen zum Beispiel

  • „Weitere Unterstützung für Kitas zu Corona-Zeiten“ (Drucksachen-Nummer: 22/2678) (GRÜNE Fraktion)
  • „Digitalisierung an Hamburgs Schulen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2097) (CDU-Fraktion)

  • „Femizide in Hamburg: Datengrundlage schaffen, Forschung initiieren, Präventionskonzepte erarbeiten“ (Drucksachen-Nummer: 22/2652) (Fraktion DIE LINKE)

  • „150 Jahre deutscher Reichsgründung würdig gedenken – das Kaiser-Wilhelm-Denkmal zurück auf den Rathausmarkt!“ (Drucksachen-Nummer: 22/2685) (AfD-Fraktion)

  • „Barrierefreiheit an Hamburger Krankenhäusern umfassend ausbauen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2673) (SPD-Fraktion)


Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzung finden Sie in der Tagesordnung

Sie können die Sitzung ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen. Für hörbeeinträchtigte Menschen bieten wir ebenfalls einen Live-Stream der Bürgerschaftssitzungen an.


Alle Debattenbeiträge finden Sie am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.