Regierungserklärung, Parlamentsbeteiligung an Corona-Beschlüssen – Die Bürgerschaft am Mittwoch

Am morgigen Mittwoch eröffnet Präsidentin Carola Veit die insgesamt 15. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft der 22. Wahlperiode. Die Übertragung der Sitzung erfolgt, neben dem bereits bekannten Live-Stream, ebenfalls als Stream in Deutscher Gebärdensprache (www.hamburgische-buergerschaft.de/buergerschaft-live).


Regierungserklärung mit Aussprache durch Fraktionen

 

Der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher wird seine mittlerweile fünfte Regierungserklärung in dieser Wahlperiode vor der Bürgerschaft abgeben. Zum Hintergrund: Bund und Länder hatten am vergangenen Sonntag beschlossen, die November-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Daraufhin entschied der Senat in einer Sondersitzung, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Gültigkeit: ab 16. Dezember 2020. Die Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf Kontaktbeschränkungen, Familienregeln zum Weihnachtsfest sowie weitere Regeln an Silvester und Neujahr. Darüber hinaus sind die Schulen und Kindertagesbetreuung sowie der Einzelhandel und die Gastronomie betroffen. Schließlich wurde eine Testpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ein Paket an Wirtschaftshilfen vereinbart.


Auf die Regierungserklärung folgt die Aussprache durch die fünf Fraktionen, für die jeweils 15 Minuten angesetzt sind; die beiden fraktionslosen Abgeordneten bekommen jeweils fünf Minuten Redezeit.

Die Aktuelle Stunde wird vertagt.


Aus der Tagesordnung

 

Zur Debatte angemeldete Punkte (Auswahl):


Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 haben die Regierungen des Bundes und der Länder eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus einzudämmen. In den vergangenen Monaten hat die Diskussion, wie die Parlamente stärker daran beteiligt werden müssten, an Bedeutung gewonnen. In der Bürgerschaft werden zu diesem Thema am Mittwoch mehrere Anträge debattiert.


Die Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU legen den gemeinsamen Antrag (Drucksachen-Nummer:     22/2415) „Gesetz über die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen“ vor. Er soll eine „angemessene parlamentarische Beteiligung im Rahmen des Erlasses von Rechtsverordnungen zur Pandemiebekämpfung“ unter anderem im Sinne von Informationspflichten sicherstellen. So heißt es beispielsweise in der Drucksache, dass Rechtsverordnungen sowie jeweils deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft „unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung, zuzuleiten“ seien. Darüber hinaus sollen die Abgeordneten „kurzfristig vom Senat über die Inhalte der Verabredungen oder Vereinbarungen der Länder mit dem Bund sowie die Betroffenheit der entsprechenden Rechtsverordnung informiert werden“.


Der Antrag thematisiert zudem den Komplex der Gesetzgebungskompetenz für Maßnahmen der Pandemiebekämpfung (Näheres dazu findet sich in der Begründung des Antrags). Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2021 gelten.


Die Fraktion DIE LINKE hat einen eigenen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht: (Drucksachen-Nummer: 22/2426 Beteiligung der Bürgerschaft bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus/COVID-19). Sie begründet dies unter anderem mit dem Argument, dass die Bürgerschaft ohnehin zeitnah von Verordnungen oder Änderungen erfahren würde und formuliert „neue Beteiligungsrechte“: Das Parlament müsse „dann nämlich zustimmen, damit Verordnungen wirksam werden oder damit bestehende Verordnungen aufgehoben werden können“, so die Fraktion in ihrer Pressemitteilung. Die Linksfraktion hält es laut Antrag außerdem für „sinnvoll und der Situation angemessen“, eine spezielle Corona-Kommission einzusetzen, in der unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Senats, der Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sitzen.


Einen weiteren Antrag zu diesem Thema hat die AfD-Fraktion verfasst: „Wo ‚Parlamentsbeteiligung‘ draufsteht muss auch Parlamentsbeteiligung rein – Änderung des Gesetzes über die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2587). Darin fordert die Fraktion, dass vor jeder Beschlussfassung in der Ministerpräsidentenkonferenz der Senat verpflichtet sein soll, „die Abgeordneten der Bürgerschaft, in dringenden Fällen jedenfalls die Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft, zu konsultieren“. Weiter heißt es in der Drucksache: „Die kurze Mindestfrist von 24 Stunden, die Möglichkeit, die Anhörung in Textform durchzuführen, sowie die ohne weitere Rechtsfolgen ausgestaltete Berücksichtigungspflicht wahren hierbei mit Rücksicht auf die vom Senat vertretene Position, dass in der Corona-Krise eine schnelle Handlungsfähigkeit der Exekutive gegeben sein muss, die staatspolitisch notwendige Flexibilität.“

 

Auf der Tagesordnung werden noch weitere Themen debattiert. Dazu zählen zum Beispiel:

  • „Gesundheitsversorgung auf der Elbinsel sicherstellen – Krankenhaus Groß-Sand in städtische Trägerschaft überführen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2429) (Fraktion DIE LINKE)
  • „Massive Planungsmängel und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe bei einem Bauprojekt – Jetzt Konsequenzen aus dem Desaster beim ‚Haus der Erde‘ ziehen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2391) (CDU-Fraktion)
  • „Demokratische Teilhabe und professionelle Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen“ (Drucksachen-Nummer: 22/2418) (GRÜNEN und SPD-Fraktion)
  • „Bundesratsinitiative zur Ermöglichung von Ausweisungen nach Syrien“ (Drucksachen-Nummer: 22/2435) (AfD-Fraktion)


Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzung finden Sie in der Tagesordnung


Sie können die Sitzung ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen. Für hörbeeinträchtigte Menschen bieten wir ebenfalls einen Live-Stream der Bürgerschaftssitzungen an.


Alle Debattenbeiträge finden Sie am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.