Corona-Neuinfektionen, Tarifrunde Bus und Bahn, Wahl Inklusionsbeauftragter - Die Tagesordnung der Bürgerschaft

Am morgigen Mittwoch, den 19. August, eröffnet Präsidentin Carola Veit die erste Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft nach der parlamentarischen Sommerpause und die insgesamt achte Sitzung der 22. Wahlperiode. Die Übertragung der Sitzung erfolgt – neben dem bereits bekannten Live-Stream – auch als Stream in Deutscher Gebärdensprache (www.hamburgische-buergerschaft.de/buergerschaft-live). Eingerahmt wird diese Neuerung durch die Neuwahl des Senatskoordinators für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch das Parlament und die Debatte der Abgeordneten zum Tätigkeitsbericht der bisherigen Senatskoordinatorin. 


Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit: „Wir bieten durch die Übersetzung in Gebärdensprache in unserem Live-Stream nun auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung die Möglichkeit, am parlamentarischen Geschehen teilzuhaben. Ich freue mich sehr, dass wir damit einen weiteren Schritt hin zu einem transparenteren und barrierearmen Parlament gehen können. Die Wahl eines neuen Senatskoordinators für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen setzt ein weiteres, starkes Zeichen durch die Bürgerschaft. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“


Darüber hinaus wird sich die Bürgerschaft unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen: 


Aktuelle Stunde 

  • Hamburg Spitzenreiter bei Corona-Neuinfektionen: Risikopatient Schule – was hat der Schulsenator die letzten fünf Monate gemacht? (angemeldet von der CDU-Fraktion)

  • Danke heißt: Bessere Arbeitsbedingungen bei Bus und Bahn in dieser Tarifrunde. (angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

  • Grotes Coronaparty – 1.000 Euro Geldstrafe, das kann doch nicht wahr sein?! (angemeldet von der AfD-Fraktion)

  • Gesundheit schützen, Eltern entlasten, Bildungsgerechtigkeit sichern: Hamburg bewältigt die Corona-Pandemie und macht Regelunterricht möglich. (angemeldet von der SPD-Fraktion)


Aus der Tagesordnung

Wahlen (Auswahl):
Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung regelt, dass der Senat eine Senatskoordinatorin bzw. einen Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorschlägt.


„Als wesentliche Aufgaben der Funktion“, so der Senatsvorschlag  (Drucksachen-Nummer 22/634), „wurden die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Gruppen sowie politischen Institutionen über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes, die Förderung des Dialoges mit und zwischen Interessenvertretungen, Verbänden sowie Organisationen von Menschen mit Behinderungen und den Trägern öffentlicher Gewalt benannt. Ferner wurden die Initiierung von Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sowie regelmäßige Tätigkeitsberichte an den Senat, an die Bürgerschaft und für die Öffentlichkeit … aufgeführt.“


Die amtierende Senatskoordinatorin Ingrid Körner, die seit Sommer 2011 das Amt bekleidete, stand für eine neue Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung. Auf dem Posten des auch umgangssprachlich genannten „Inklusionsbeauftragten“ soll Ralph Raule folgen, der diese Funktion erstmals hauptamtlich ausführen wird.


Der Senat schlägt der Bürgerschaft vor, ihn für die Dauer der 22. Legislaturperiode zum Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu wählen. Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion die Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Debatte angemeldet.


Weitere zur Debatte angemeldete Punkte (Auswahl):


Die CDU-Fraktion fordert den Senat auf, einen neuen Hafenentwicklungsplan aufzusetzen. Im Antrag „Der Hamburger Hafen in wirtschaftlicher Not – Der Hafen braucht einen Hafenentwicklungsplan 2040.“ (Drucksachen-Nummer 22/953) heißt es: „Nicht zuletzt ist der Hafen Garant für über 150.000 Arbeitsplätze in der gesamten Metropolregion.“ „[Der Hafen ist] Kernstück und Motor der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Beschäftigung und des Wohlstands in der Freien und Hansestadt Hamburg“, betont die CDU. Sie kritisiert, dass der zwischen SPD und GRÜNE ausgehandelte Koalitionsvertrag zu kurz greife und fordert den Senat auf, einen Hafenentwicklungsplan 2040 vorzulegen, „mit dem die Zukunft des Hamburger Hafens gestaltet und die Innovationskraft und Investitionssicherheit im maritimen Cluster gestärkt werden, und darin unter anderem mit konkreten Einzelmaßnahmen vorzusehen“. Als drittgrößter Containerhafen in Europa und auf Platz 19 der größten Containerhäfen der Welt stehend, bräuchte der Hafen angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen (wie z.B. wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Neue Seidenstraße Chinas, Umstellung des Schiffsbetriebs auf Flüssigerdgas, Wasserstoff sowie Landverstromung) dringend einen Hafenentwicklungsplan 2040. Die CDU kommt zu dem Schluss: „Der Koalitionsvertrag [ist] in Bezug auf den Hafen und seine Wirtschaft detailverliebt, nimmt sich aber der großen Herausforderungen nicht im Sinne des Hafens an.“


Die Fraktion DIE LINKE thematisiert in ihrem Antrag „Nicht nur klein-klein: Hamburg braucht einen regelmäßigen integrierten und handlungsorientierten Armuts- und Reichtumsbericht“                        (Drucksachen-Nummer 22/950) den im Dezember 2019 veröffentlichten Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und stellt fest: „Kein anderes Bundesland ist so geprägt von sozialer Ungleichheit wie Hamburg.“ Auf der einen Seite gäbe es in der Hansestadt rund 1.000 sogenannte Einkommensmillionäre, gleichzeitig „verdienen auf der Veddel die Einwohner/-innen durchschnittlich 14.600 Euro im Jahr, fast 90 Prozent weniger als in Nienstedten, wo das Jahresdurchschnittseinkommen bei fast 140.000 Euro liegt.“ DIE LINKE fordert den Senat deshalb auf, alle zwei Jahre einen „integrierten und handlungsorientierten“ Armuts- und Reichtumsbericht für Hamburg zu erstellen, der u.a. verbindliche und nachprüfbare Ziele zur Reduktion von sozialer Ungleichheit und Armut definiert und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beschreibt. Der Antrag kommt zu dem Schluss: „Einkommensarme Menschen stehen allzu oft im Fokus öffentlicher Debatten und sehen sich regelmäßig dem Misstrauen von Ämtern und Behörden ausgesetzt, während die Gruppe der besonders Wohlhabenden allzu oft im Verborgenen bleibt.“


Zur Debatte angemeldet hat die AfD-Fraktion eine „Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Gesetz zur Stärkung von Transparenz und Demokratie bei der Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern des Hamburgischen Verfassungsgerichts.“                       (Drucksachen-Nummer 22/934) Sie kritisiert den derzeitigen Prozess bei der Wahl von Verfassungsrichtern als „defizitär“ und begründet diese Feststellung mit der „auch in Hamburg übliche[n] Praxis, die Wahl von Verfassungsrichtern [werde] ohne Aussprache, ohne öffentliche Anhörung und Befragung und teilweise sogar ohne vorherige oder jedenfalls nur sehr kurzfristig vor der Wahl in der Bürgerschaft getätigte Bekanntgabe der Identität der Verfassungsgerichtskandidaten [durchgeführt].“ Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag deshalb eine Änderung der Hamburgischen Verfassung, damit die „Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichts und ihrer Stellvertreter auf eine transparentere und demokratischere Grundlage gestellt werde.“


Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNEN und DIE LINKE fordert eine „Ergänzung des Artikels 3 Abs. 3 S. 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität.“             (Drucksachen-Nummer 22/961) Ziel der Grundgesetzänderung soll das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eines Menschen sein, das „ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert werden [soll].“ Die Fraktionen geben in ihrem Antrag zu bedenken, „dass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt noch längst keine Selbstverständlichkeit, sondern vielmehr prekär ist. Auch in Deutschland stößt die Lebensführung etwa von schwulen Männern und lesbischen Frauen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlägt.“ Die Fraktionen streben deshalb eine Grundgesetzänderung an und ersuchen den Senat, „sich im Bundesrat und ergänzend in geeigneter Weise auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt wird.“