Immer erreichbar: Der Eingabenausschuss

Montag ist ihr Tag - und das auch in der Sommerpause. Weil das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Bitten und Beschwerden an ihr Parlament zu wenden, unterbrechungsfrei gewährleistet sein muss, treffen sich die Mitglieder des Eingabenausschusses an zwei Montagen in der sitzungsfreien Zeit.

Der Eingabenausschuss überprüft Beschwerden, die Menschen im Umgang mit Hamburger Behörden haben. Im vergangenen Jahr haben 1.490 Petentinnen und Petenten ihre schriftliche Eingabe eingereicht. Die Palette der Anliegen ist breit und schließt z.B. die Bereiche Verkehr, Strafvollzug, soziale Einrichtungen, Ausländerangelegenheiten oder Umwelt- und Naturschutz ein, wie in der Statistik zu sehen ist. Die Verteilung der Beschwerden auf die verschiedenen Sachgebiete kann jährlich schwanken.

Die Beratungen des Eingabenausschusses sind nicht öffentlich, zu vertraulich sind die Angelegenheiten der Menschen, die sich an den Ausschuss wenden. Dieser prüft ihre Anliegen, wobei das Prozedere immer gleich ist: Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter ist jeweils Berichterstatterin oder Berichterstatter eines Falls. In der Sitzung stellt sie oder er kurz vor, worum es geht, berichtet aus der Stellungnahme des Senats und schlägt, auch mithilfe der Empfehlung der Kolleginnen vom Eingabendienst, vor, wie der Ausschuss weiter vorgehen oder entscheiden kann. Vor der Abstimmung stehen oft viele Fragen: Wurde ein Aspekt übersehen? Kann man beiden Seiten gerecht werden? Liegt ein strukturelles Problem vor, das man unbedingt beheben sollte? Mancher Fall wird intensiv diskutiert, die Mitglieder ringen darum, der Petentin oder dem Petenten bestmöglich zu helfen.

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zu jeder Eingabe eine Beschlussfassung. Sobald die Bürgerschaft über eine Eingabe entschieden hat, teilt die oder der Vorsitzende des Eingabenausschusses den Petenten die Entscheidung mit.

 

Auch während der Corona-Pandemie erreichbar

Der Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei unterstützt die Arbeit des Eingabenausschusses. Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an ihn wenden. Wegen des Coronavirus (COVID-19) kann derzeit keine persönliche Vorsprache stattfinden. Die Mitarbeiterinnen stehen jedoch für Fragen zum Eingabeverfahren unter der Telefonnummer 040 428 31 – 1324 zur Verfügung.

Das Eingabeverfahren selbst ist ein rein schriftliches Verfahren. Eine schriftlich verfasste Eingabe kann – versehen mit der Adresse des Verfassers und einer Unterschrift – per Post gesendet (Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg) oder in den Hausbriefkasten geworfen werden.

Anliegen können aber auch mithilfe eines Online-Formulars elektronisch an den Eingabenausschuss übermittelt werden.

 

Weitere Informationen:

 

Informationsseite zum Eingabenausschuss

Kontakt zum Eingabendienst

Gesetz über den Eingabenausschuss (Landesrecht Online)