Neue Abgeordnete starten am 18. März in die 22. Wahlperiode

123 Abgeordnete zählt die neue Hamburgische Bürgerschaft, die am 18. März zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Nachdem der Landeswahlleiter das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben hat, stehen nun auch die Namen der neu gewählten Abgeordneten fest (Stand 25. Februar), die voraussichtlich über die Landeslisten der Parteien oder über ein Wahlkreismandat in das Landesparlament einziehen. Die Mehrheitsverhältnisse sehen folgendermaßen aus: SPD 54 Sitze, GRÜNE 33 Sitze, CDU 15 Sitze, DIE LINKE 13 Sitze, AfD 7 Sitze und FDP 1 Sitz.


Zum Hintergrund: Die Wahlkreisliste der FDP hat ein Wahlkreismandat erhalten, obgleich ihre Landesliste die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht hat. Dadurch erhöht sich die Zahl der Sitze in der Bürgerschaft auf 122. Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen ungeraden Sitzzahl wird ein weiteres Mandat hinzugefügt. Dies geht nach dem Stimmenverhältnis der Landeslisten an DIE LINKE.


Dies ist jedoch nur ein vorläufiger Stand, denn das amtliche Endergebnis wird der Landeswahlausschuss erst am 11. März feststellen. Das weitere Prozedere sieht so aus: Noch am selben Tag verschickt der Landeswahlleiter per Kurier Briefe an alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Ein Mandat gilt als angenommen, wenn es nicht bis zur konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 18. März abgelehnt wird.  


Allerdings kann es noch zu Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Landesparlaments kommen, wenn z.B. gewählte Abgeordnete auf das Mandat verzichten oder zu Senatorinnen bzw. Senatoren oder Staatsrätinnen bzw. Staatsräten ernannt werden. Bei Mitgliedern des Senats ruht kraft Verfassung das Bürgerschaftsmandat. Für sie rückt eine Kandidatin oder ein Kandidat von der Wahlliste der jeweiligen Partei nach.


Das bedeutet, dass bis zur Wahl eines Ersten Bürgermeisters oder einer Ersten Bürgermeisterin und der Senatsbildung noch Mandatsänderungen und Nachrückerinnen und Nachrücker in der Bürgerschaft zu erwarten sind.