Nach der Bürgerschaftswahl: So geht es weiter

Die Bürgerschaftswahl ist vorbei und Sie haben gewählt. Nun möchten Sie wissen, welche Kandidierenden in die Hamburgische Bürgerschaft einziehen werden und wie es bis zur konstituierenden Sitzung weitergeht? Hier finden Sie den Fahrplan:

 

24. Februar

Ab 8 Uhr zählen die Wahlvorstände die abgegebenen Stimmen zur Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses aus. Die Auszählung kann live verfolgt werden: www.wahlen-hamburg.de. Der Landeswahlleiter gibt das vorläufige Ergebnis der Bürgerschaftswahl voraussichtlich am frühen Abend bekannt. Grundlage für das vorläufige Wahlergebnis sind die von den Wahlvorständen gemeldeten Auszählungsergebnisse in den Wahlbezirken. Die Ergebnisse werden auf www.statistik-nord.de/hhwahl2020 bereitgestellt.


5. März

Veröffentlichung der Tagesordnung für die konstituierende Sitzung.

  

11. März

Die gesetzlich vorgesehene Nachprüfung des Auszählungsergebnisses, das die Grundlage des vom Landeswahlleiter bekanntgegebenen vorläufigen Ergebnisses ist, hat mit großer Sorgfalt zu erfolgen. Erst das vom Landeswahlausschuss festgestellte endgültige Ergebnis ist verbindlich. Deshalb ist die Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Bürgerschaftswahl für den 11. März vorgesehen.

 

18. März, 13:30 Uhr

Die neue Bürgerschaft konstituiert sich. Die erste Sitzung der 22. Wahlperiode wird von der oder dem ältesten Abgeordneten (Alterspräsidentin bzw. -präsident) eröffnet. Die beiden jüngsten Abgeordneten fungieren als Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. 


Darüber hinaus werden drei Ausschüsse und drei Kontrollgremien eingesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass laufenden Vorgängen, die das Parlament unabhängig vom Wahlperiodenwechsel erreichen und bei denen Mitwirkung vorgeschrieben ist, nachgegangen werden kann. Zudem soll die Möglichkeit der durchgängigen parlamentarischen Kontrolle gewährleistet sein:

  • Eingabenausschuss.
  • Verfassungs- und Bezirksausschuss: Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung.
  • Europaausschuss: Europa, Städtepartnerschaft, internationale Angelegenheiten.
  • Kommission nach Art. 10 GG: Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
  • Kontrollausschuss zur parl. Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes.
  • Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Art. 13 VI GG: Kontrolle der akustischen Überwachung von Wohnungen.


Alle weiteren Infos und Nachrichten über die Hamburgische Bürgerschaft und die Abgeordneten finden Sie auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de.