Tag der Befreiung und 70 Jahre Grundgesetz: Präsidentin Carola Veit erinnert an 8. Mai

Präsidentin Carola Veit hat die Sitzung der Bürgerschaft am Mittwoch mit einem Gedenken zum 8. Mai, dem Tag der Befreiung (1945) sowie dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet hat (1949), begonnen. Deutschland habe 1945 in Trümmern gelegen – auch moralisch, sagte Veit in ihrer Rede. „An die Verantwortung für die Ermordung von Millionen von Menschen wollte zu diesem Zeitpunkt niemand denken. Die Männer und Frauen, die überlebt hatten, krempelten lieber die Ärmel hoch und bauten unsere Stadt Stein für Stein wieder auf.“ Es habe noch vier weitere Jahre gebraucht, bis der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit großer Mehrheit verabschiedete. „Ein demokratischer Aufbruch in die beste aller Richtungen.“

 

In Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) stecke die Lehre aus der Nazi-Barbarei, in der eine Partei ihre menschenfeindlichen Ziele mit großer Beteiligung, unter Applaus und mit stiller Zustimmung brutal habe umsetzen können. „Nie wieder sollte es dazu kommen – nie wieder!“

 

„Nun ist unser Grundgesetz 70 Jahre alt, aber von Altersschwäche weit entfernt“, so die Präsidentin. Sie nahm Bezug auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, der festlegt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe und freie Wahlen bestimmten, wer in der Regierung und wer in der Opposition sitze. „Unsere parlamentarische Demokratie besteht im Kern aus der Suche nach dem Kompromiss und trägt so seit sieben Jahrzehnten zum Zusammenhalt in unserem Land bei.“

 

Zudem richtete die Präsidentin den Blick nach vorn. Anlässlich des Europatags (9. Mai) hob sie die Bedeutung der Europawahlen und der Wahlen zu den Bezirksversammlungen am 26. Mai hervor. „Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden damit, was vor ihrer Haustür passiert – und, welche Richtung Europa in den kommenden fünf Jahren nimmt.“



Ansprache der Präsidentin zum Gedenken an den 8. Mai.