Bürgerschaft beschließt Doppelhaushalt für die kommenden zwei Jahre

Um 21.09 Uhr war es soweit: Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020  beschlossen. Der Haushalt sieht Ausgaben von insgesamt rund 31,5 Milliarden Euro vor, je 15,5 Milliarden Euro für das kommende und rund 16 Milliarden Euro für das übernächste Jahr.


Seit Dienstag haben die Abgeordneten ihre haushaltspolitischen Forderungen in zusammen 223 Anträgen sowie den Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen-Nummer 21/15000) zum Senatsentwurf beraten.  Am Schluss der Beratungen erfolgte die Abstimmung über den Gesamthaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 und die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022.


Der Haushalt sieht vielfältige Ausgaben vor. Sie setzen sich zum Beispiel zusammen aus Personalausgaben, Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite. Sie betreffen den Lebensalltag der Hamburgerinnen und Hamburger in vielfacher Weise, etwa bei:

  • der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
  • dem Unterricht von Schülerinnen und Schülern
  • den Wohngeldleistungen und der Sozialhilfe
  • den staatlichen Museen und Theatern
  • Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten
  • der Unterbringung von Gefangenen in Vollzugsanstalten
  • der Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen sowie dem Stadtstraßennetz
  • oder dem Service in Bezirksämtern, Kundenzentren und sozialen Dienstleistungszentren.


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