Europaausschuss prüft Verordnungen aus Brüssel

Der Europaausschuss befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit der sogenannten Subsidiaritätsprüfung von vier europäischen Gesetzgebungsvorschlägen. Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass staatliche Aufgaben soweit wie möglich von den Mitgliedstaaten wahrgenommen werden sollen. Der Europaausschuss, der die Interessen Hamburgs im Rahmen der Subsidiaritätsprüfungen vertritt, prüft, ob auf EU-Ebene geplante Gesetzgebungsverfahren nicht mit gleicher oder sogar besserer Effizienz auf nationaler beziehungsweise auf regionaler Ebene durchgeführt werden können. Damit sollen die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten gestärkt werden.


Konkret geht es in der aktuellen Sitzung unter anderem um Vorschläge des Europäischen Parlaments und des Rates zu folgenden Themen: die Bewertung von Gesundheitstechnologien, die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die Zusammenarbeit zwischen EU-Informationssystemen im Bereich Polizei, Justiz, Asyl und Migration sowie im Bereich Grenzen und Visa.


Es stehen acht Wochen zur Verfügung, um sich mit den Vorlagen der EU-Dokumente zu befassen und gegebenenfalls eine Subsidaritätsrüge über den Bundesrat anzustrengen. Dies ist in dieser Legislaturperiode allerdings noch nicht vorgekommen. Im vergangenen Jahr hat der Europaausschuss 87 Vorlagen behandelt.