Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure
1) Mitglieder der Enquete-Kommission
SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Ksenija Milda Bekeris
- Barbara Duden
- Hildegard Jürgens
- Uwe Lohmann
Stellvertretende Mitglieder
- Hendrikje Blandow-Schlegel
- Sören Schumacher
- Dr. Tim Stoberock
CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Philipp Heißner
Stellvertretendes Mitglied
- Dennis Gladiator
GRÜNE-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Anna Gallina (Schriftführung)
Stellvertretendes Mitglied
- Mareike Engels
DIE LINKE-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Sabine Boeddinghaus
Stellvertretendes Mitglied
- Mehmet Yildiz
FDP-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Daniel Oetzel
Stellvertretendes Mitglied
- Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
AfD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
- Harald Feineis
Stellvertretendes Mitglied
2) Sachverständige Mitglieder
- Prof. Dr. Christian Schrapper (Vorsitz)
- Henriette Katzenstein
- Prof. Dr. Fabian Kessl
- Dr. Heinz Kindler
- Prof. Dr. Thomas Möbius
- Prof. Dr. Ludwig Salgo
- Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl
- Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner
- Einsetzungsantrag Drs. 21/5948
- Parlamentarischer Ablauf in der Parlamentsdatenbank
- Zusammenfassung zu den Befunden der Analysephase und Ausblick auf die Erarbeitung von Empfehlungen
- Bericht der Enquete-Kommission
Allgemeine Informationen
Um Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten, hat die Bürgerschaft das Recht − und auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten die Pflicht − eine sogenannte Enquete-Kommission ("Enquete" = französisch für "Untersuchung") einzusetzen. Hier beraten unabhängige Expertinnen und Experten gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen über Ursachen, Probleme und mögliche Lösungsstrategien. Die Enquete-Kommission legt der Bürgerschaft ihre Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in Artikel 27 der Hamburgischen Verfassung in Verbindung mit § 63 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.