Haushalt 2021/22: Die Fraktionen legen 245 Anträge vor

Die drei Sitzungstage der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1. bis 3. Juni werden ganz von den Haushaltsberatungen bestimmt. Von Dienstag bis Donnerstag berät die Bürgerschaft über den Doppelhaushalt 2021/2022. Im Herbst hatte der Senat seinen Entwurf für die Finanzplanung der beiden Jahre mit den jeweiligen Einzelhaushalten für die Behörden vorgelegt. Darin macht er deutlich, welche politischen Prioritäten er setzen will und welche Ausgaben er für erforderlich hält. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 35,6 Milliarden Euro. Mit der Drucksache 22/2400 wurde darüber hinaus auch der mittelfristige Finanzplan 2020–2024 eingebracht. Demnach sieht der Senat bis 2024 eine Neuverschuldung in Höhe von sechs Milliarden Euro vor.

 

Nachdem die Einzelpläne für 2021/2022 in den vergangenen Monaten intensiv in den Fachausschüssen und abschließend im Haushaltsausschuss beraten wurden und die Fraktionen ihre Zusatzanträge eingebracht haben, findet nun die Debatte im Plenum statt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Beratungen unter besonderen Schutzbedingungen im Großen Festsaal des Rathauses statt. Die Abgeordneten werden in reduzierter Anzahl an den Sitzungen teilnehmen. Die Übertragung der Sitzung erfolgt im Live-Stream und als Stream in Gebärdensprache.

 

Der Haushalt stellt grundsätzlich die Weichen für die Politik der beiden betreffenden Jahre. Je mehr finanzielle Mittel für einen bestimmten Bereich zur Verfügung stehen, desto mehr Investitionen sind dort möglich. Der Haushalt beruht auf Steuergeldern, mit denen verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Deshalb werden alle Ausgaben bis ins Detail vorausgeplant.


Die Ausgaben der Stadt setzen sich zusammen aus Personalausgaben, Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite. Zu den Ausgaben für Personal gehören etwa Lehrer/-innen, Polizist/-innen oder Richter/-innen. Der Haushalt sieht aber auch Investitionen in Bildung, Wirtschaft, Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz vor. Auch Unterstützungsleistungen im Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit dürfen nicht fehlen.


Mit insgesamt 245 Zusatzanträgen zum Haushaltsplanentwurf haben die Fraktionen ihre haushaltspolitischen Forderungen aufgestellt. SPD/GRÜNE legen 81 Anträge vor, die CDU-Fraktion 61, die Fraktion DIE LINKE 56 und die AfD-Fraktion 47. Alle Anträge und Ausschussberichte finden Sie in unserer Parlamentsdatenbank. Den umfangreichen Haushaltsentwurf des Senates finden Sie hier


Die Aktuelle Stunde entfällt an allen drei Sitzungstagen. Stattdessen beginnen die Beratungen am Dienstag mit einer Generaldebatte, die traditionell der Oppositionsführer, in diesem Fall der CDU-Fraktion eröffnet. Ihm folgen die Vorsitzenden der den Senat tragenden Fraktionen sowie der weiteren Oppositionsfraktionen. Auch fraktionslose Abgeordnete können das Wort ergreifen. Im Anschluss meldet sich in der Regel der Erste Bürgermeister zu Wort; ihm folgen die haushaltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen. An allen Beratungstagen erhalten die Fraktionen und der Senat jeweils 50 Minuten und die fraktionslosen Abgeordneten jeweils fünf Minuten Gesamtredezeit.


Neben der Generaldebatte werden am ersten Beratungstag die Haushalte von Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof, Senat, Finanzbehörde und den Bezirksämtern debattiert, sowie über die Ausgaben für Kultur und Medien sowie Verkehr und Mobilitätswende beraten.


Der zweite Sitzungstag wird am Mittwoch außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen mit einer Debatte zur aktuellen Pandemie-Lage eröffnet. Danach schließt sich die weitere Aussprache zu den Ausgaben für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung; Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft; Wirtschaft und Innovation; Stadtentwicklung und Wohnen sowie Inneres und Sport an.


Am Donnerstag stehen die Einzelpläne zu den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration; Justiz und Verbraucherschutz sowie Schule und Berufsbildung an.


Am Schluss der Beratungen erfolgt die Abstimmung (in erster und zweiter Lesung) über den Gesamthaushalt. Die Bürgerschaft muss den Haushaltsplan beschließen, um den Senat zu den im Plan genannten Ausgaben zu ermächtigen.


Wenn Sie weitere Informationen zum Ablauf der Haushaltsberatungen wünschen, lohnt ein Blick in unser neues Erklärvideo zu dem Thema.

 

Die Themen der Bürgerschaftssitzungen können Sie in der Tagesordnung nachlesen. Die Sitzungen können Sie ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen. Alle Debattenbeiträge finden Sie am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.