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Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft: Ihre Stimme für Hamburg!

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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – so steht es in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Bürger:innen Hamburgs können Sie durch Ihre Stimme bei der Bürgerschaftswahl beeinflussen, wer Ihre Interessen in der Hamburgischen Bürgerschaft vertritt. 

Warum wählen?

Die Hamburgische Bürgerschaft mit ihren Abgeordneten ist die Volksvertretung von Hamburg. Die Bürger:innen wählen Parteien und Kandidierende und nutzen so ihr demokratisches Recht mitzuentscheiden. Mit ihrer Stimmabgabe beeinflussen sie die Politik in Hamburg und bestimmen mit, wer für alle Hamburger:innen über Gesetze, Finanzen und vieles mehr entscheidet. Je mehr Bürger:innen zur Wahl gehen, desto besser wird die Bevölkerung Hamburgs im Parlament repräsentiert.

Wie wählen?

Die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft findet alle fünf Jahre statt. Um die ordnungsgemäße Durchführung aller Wahlen in Hamburg kümmert sich das Landeswahlamt gemeinsam mit den Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft:

In Artikel 3 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung ist festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Deshalb steht das Wahlrecht allen deutschen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Die Bürgerschaft wählen dürfen alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen.

Die Wähler:innen wählen die Kandidierenden direkt. Die Mandatszuteilung im Parlament ergibt sich dann unmittelbar aus dem Wahlergebnis. Dies ist anders als zum Beispiel in den USA, wo die Wähler:innen sogenannte Wahlmänner bestimmen, die dann Mandatsträger:innen wählen.

Die Wahlberechtigten entscheiden unbeeinflusst, wen sie wählen. Wer hilfsbedürftig ist oder Erklärungen benötigt, kann um eine Assistenz bitten.

Jede:r Wähler:in hat die gleiche Anzahl an Stimmen. Jede Stimme zählt gleich viel.

Die geheime Wahl schützt die freie Wahl: Wer geheim wählt, schützt damit seine persönliche Wahlentscheidung. Die Wähler:innen geben ihre Stimme unbeobachtet ab. Sie dürfen ihre ausgefüllten Stimmzettel niemandem zeigen und auch nicht fotografieren.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl können Parteien, Wählervereinigungen mit ihren Kandidierenden und Einzelbewerber:innen antreten. Sie müssen wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt sein sowie nicht durch einen Richterspruch von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Wahlvorschläge müssen auf Wahlkreis- und Landeslisten bei der Bezirkswahlleitung oder der Landeswahlleitung eingereicht werden. Die Landeslisten sind hamburgweit einheitlich, sie sind maßgeblich für die Fraktionsstärken in der Bürgerschaft. Die Wahlkreislisten unterscheiden sich je nach Hamburger Wahlkreis, auf ihnen können die Kandidierenden für den jeweiligen Wahlkreis ausgewählt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

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