Wer mit der Arbeit von Hamburger Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist oder Vorschläge für Verbesserungen in der Stadt machen möchte, kann sich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft wenden.
Der Eingabenausschuss ist der (einzige) Ausschuss der Bürgerschaft, der ständig direkt in Kontakt zu Bürger:innen steht. Die Eingaben der Bürger:innen können den Abgeordneten dabei helfen, Schlussfolgerungen zu der praktischen Umsetzung von Regelungen zu treffen. Keine Behörde arbeitet fehlerlos und die Regelungen wirken im Einzelfall vielleicht nicht immer gerecht. Im Eingabeverfahren nimmt die Bürgerschaft durch die Ausschussmitglieder ihre in der Verfassung verankerte Kontrollfunktion gegenüber dem Senat in besonderer Weise wahr.
Alle können den Eingabenausschuss um Hilfe bitten, zum Beispiel Erwachsene, Kinder und Jugendliche, betreute Personen, Strafgefangene, deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose, Bürgerinitiativen oder juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel eingetragene Vereine).
Schreiben Sie Ihren Fall auf und übermitteln Sie die Eingabe an den Eingabenausschuss. Das können Sie als Brief oder per Fax (mit Namen, Anschrift und Unterschrift) oder ganz einfach über unser Online-Formular tun. Für die Formulierung gibt es keine Vorschriften, das Verfahren kostet Sie nichts. Kopien von Bescheiden und anderen wichtigen Unterlagen können Sie beifügen, das kann dem Ausschuss die Arbeit erleichtern.
Nachdem Ihre Eingabe eingegangen ist, wird ein Mitglied des Eingabenausschusses zur oder zum Berichterstatter:in für Ihre Eingabe bestimmt. Sie oder er trägt dem Ausschuss später Ihren Fall vor. Zunächst bittet der Eingabenausschuss den Senat jedoch, zu Ihrer Eingabe Stellung zu nehmen. Je nachdem, um was für ein Anliegen es sich handelt, nimmt der Senat innerhalb von vier beziehungsweise sechs Wochen zu Ihrer Eingabe Stellung.
Der Eingabendienst unterstützt den Ausschuss bei der Beratung der Petitionen. Jurist:innen begutachten Ihren Fall und schlagen dem Ausschuss die weitere Verfahrensweise vor. In einer der nächsten Sitzungen des Eingabenausschusses beraten beziehungsweise diskutieren die Abgeordneten über den Vorschlag und stimmen darüber ab.
Die Entscheidungen des Eingabenausschusses werden in schriftlichen Berichten zusammengefasst und der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt. Die Bürgerschaft beschließt dann offiziell über Ihre Eingabe. Danach bekommen Sie eine Mitteilung von der oder dem Vorsitzenden des Eingabenausschusses.
Falls die Bürgerschaft dem Senat, also der Regierung und ihren Behörden, nach Ihrer Eingabe ein bestimmtes Vorgehen empfiehlt, muss der Senat das nicht sofort umsetzen. Der Senat ist aber verpflichtet zu berichten, was er aufgrund der Empfehlung getan hat. Auch darüber erhalten Sie als Absender:in der Eingabe eine schriftliche Mitteilung der oder des Vorsitzenden des Eingabenausschusses. Damit ist das Eingabeverfahren abgeschlossen.
Der Ausschuss tagt häufig – in der Regel jeden Montagnachmittag und alle zwei Wochen auch Dienstagnachmittag. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich und der Eingabenausschuss vereinbart Verschwiegenheit (§ 56 Absatz 4 Geschäftsordnung der Bürgerschaft).
Zur Berücksichtigung: Der Ausschuss übergibt das Anliegen an den Senat „zur Berücksichtigung„, wenn den Abgeordneten in dieser Sache eine Lösung notwendig erscheint.
Zur Erwägung: Der Ausschuss übergibt das Anliegen an den Senat „zur Erwägung„, wenn der Senat das Anliegen noch einmal überprüfen und nach einer Lösung suchen sollte. Das geschieht zumeist in nicht eindeutigen Fällen.
Stoff für künftige Prüfung: Der Ausschuss übergibt dem Senat einen Aspekt „als Stoff für künftige Prüfung“. Damit fordert er den Senat auf, Verfahrensweisen in ähnlichen Fallkonstellationen künftig zu verbessern.
Erledigt: Viele Eingaben können für „erledigt“ erklärt werden, weil dem Anliegen bereits entsprochen worden ist oder der Senat ihm entsprechen wird. Diese Fälle haben sich also erledigt, nachdem der Senat durch Ihre Eingabe über das Problem informiert wurde.
Nicht abhilfefähig: Der Ausschuss erklärt das Anliegen für „nicht abhilfefähig“. Das betrifft vor allem die Fälle, in denen die Verwaltung korrekt gehandelt hat.
Übergang zur Tagesordnung: Diese Entscheidung trifft der Ausschuss in Fällen, in denen das Anliegen nicht erkennbar ist oder ein vergleichbarer Fall bereits entschieden wurde.
Nach einer politischen Zusage des Senats gegenüber dem Eingabenausschuss setzt der Senat die Umsetzung einer Entscheidung, die Gegenstand einer Eingabe ist, in der Regel so lange aus, bis der Eingabenausschuss eine Empfehlung abgegeben hat.
Besonderheiten gelten im sogenannten Beschleunigten Verfahren. Es wird unter anderem bei Eingaben angewandt, in denen zum Beispiel eine bevorstehende Abschiebung beanstandet wird. Hier ist eine schnellere Entscheidung möglich.
(Erst) wenn die Prüfung einer Eingabe in einer Ausländerangelegenheit ergeben hat, dass der oder dem Betroffenen nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, kann der Fall auf Wunsch eines Mitglieds der Härtefallkommission im Härtefallverfahren beraten werden. Einzelheiten über die Härtefallkommission erfahren Sie hier.
Der Eingabenausschuss hält regelmäßig Bürgersprechstunden ab. Hier können Sie Ihr Anliegen den Abgeordneten direkt vortragen. Der nächste Termin findet am 05. November statt.