Es gilt das gesprochene Wort!
Wir trauern um Fatemeh, genannt Asal, 18 Jahre alt, die vor zwei Wochen in unserer Stadt von einem für sie Unbekannten getötet wurde.
Einem 25-jährigen Mann, der Berichten zufolge verhaltensauffällig war und als unberechenbar beschrieben wurde.
Völlig unvermittelt reißt er das junge Mädchen hinterrücks mit sich in das Gleisbett der U-Bahn am Wandsbeker Markt. Es wird kein Gericht mehr darüber befinden, weil er sich so auch selbst tötete.
Seine Tat war nichts anderes als ein heimtückischer Mord, und auch wenn der Täter sein schwächeres, weibliches Opfer wohl nicht kannte, war es ein Femizid.
Der junge Mann kam 2024 über ein internationales Hilfs-Programm für Menschen auf der Flucht aus dem Südsudan über Kenia nach Deutschland. Offenbar ist die Hilfe nicht geglückt.
Wir sehen in der öffentlichen Debatte, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewährung von Schutz und Asyl darunter leidet, wenn solch entsetzlichen Taten vor unserer Haustür passieren. Natürlich können wir die Tat nicht leichtfertig hinnehmen.
Dieser Fall ist vor allem eines: eine schreckliche Tragödie. Die Tötung einer Frau durch einen Täter, der mit seinem Leben nicht klarkam. Dieser Täter ist eins nicht: Er ist mit seiner Biografie kein Einzelfall.
Es ist deshalb richtig, hier im Parlament in unserer Aktuellen Stunde nicht nur unser Beileid zu bekunden, sondern zu diskutieren, wie wir alle Menschen in unserer Stadt bestmöglich vor Gewalttaten schützen.
Es ist die berechtigte Anforderung an Politik, das emotionale Entsetzen zu übersetzen in Erkenntnis und zu klären, was besser gemacht werden kann.
Ebenso muss gesagt werden, was nicht möglich ist. Einen 100%-igen Schutz vor Gewalt wird es nicht geben können, schon gar nicht für Frauen. Wer das sagt, macht falsche Versprechungen.
Es ist nicht normal, straffällig zu werden.
Aber ein Mensch wird nicht gleich eingesperrt, untergebracht oder zwangseingewiesen, wenn die Person verhaltensauffällig und polizeibekannt ist und in einem Bordell randaliert. Das ist das Konzept von Polizeistaaten und nicht unseres.
Richtig ist es trotzdem, die Behördenabläufe noch einmal genau zu prüfen, soweit das noch möglich ist.
Wir wissen, dass der Anteil schwer traumatisierter Menschen unter den Schutzsuchenden hoch ist. Sie verlassen ihre Heimat ja nicht nur so, sondern weil sie bedroht und verfolgt werden, weil ihre Herkunftsländer Unrechtsstaaten sind. Dass Kriegs- und Gewalterfahrung oft zu noch mehr Leid führen, hat die Geschichte vielfach gezeigt.
Ein solches Schicksal rechtfertigt allerdings niemals Gewalttaten.
Aber diese Taten rechtfertigen eben auch keinen einen Bruch mit europäischem Recht und unserm Grundgesetz.
Es ist schwer erträglich, dass die junge Fatemeh „Asal“, die ebenfalls Schutz suchte, hier nicht sicher war.
Eine junge, kreative Frau mit großen Plänen für ihre Zukunft in Deutschland – ein Leben in Freiheit, vielleicht später einmal als Flugbegleiterin. Sie war aus einem christlichen Umfeld im Iran nach Bad Bramstedt gekommen, wurde engagiertes Mitglied einer Kirchengemeinde wurde.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen, die ihre Asal gestern beisetzen mussten.
Möge sie in Frieden ruhen.
Datum: 11. Februar 2026 ab 13.30 Uhr
Ort: Rathaus, Plenarsaal