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Reden des Präsidiums

    Grußwort der Präsidentin zum Gedenken an 80 Jahre Kriegsende im Plenarsaal der Bürgerschaft

    07.05.2025 - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hielt ein Grußwort anlässlich des Gedenkens an 80 Jahre Kriegsende im Plenarsaal der Bürgerschaft.

    Festrede von Nora Bossong zum Gedenken an 80 Jahre Kriegsende im Plenarsaal der Bürgerschaft

    07.05.2025 - Schrifstellerin Nora Bossong hielt eine Festrede anlässlich des Gedenkens an 80 Jahre Kriegsende im Plenarsaal der Bürgerschaft.

    Frauen in der Bürgerschaft

    In der 23. Wahlperiode sind 54 Frauen vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 44,6 %. 1987 wurde die erste Bürgerschaftspräsidentin gewählt. Bis zum Beginn der 18. Wahlperiode im März 2004 waren kontinuierlich Frauen in diesem Amt.

    Antrittsrede des Alterspräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft Ralf Niedmers

    26.03.2025 - Alterspräsident Ralf Niedmers hielt seine Antrittsrede bei der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft.

    Antrittsrede der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit

    26.03.2025 - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hielt ihre Antrittsrede bei der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft anlässlich ihrer Wiederwahl.

    Plenarprotokoll

    Von jeder Bürgerschaftssitzung wird anhand von Tonbandaufzeichnungen und zusätzlichen Aufzeichnungen der Protokollführer:innen ein Wortprotokoll erstellt. Dieses Plenarprotokoll wird als Drucksache veröffentlicht. Es erhält eine Nummer, die sich aus der Nummer der Wahlperiode und der fortlaufenden Sitzungsnummer zusammensetzt, z. B. 23/1. Plenarprotokolle finden Sie in der Parlamentsdatenbank.

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

    Die Bürgerschaft hat nach der Verfassung das Recht und - wenn ein Viertel der Abgeordneten es fordert - die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Untersuchungsausschüsse sind die stärksten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Sie bieten dem Parlament die Möglichkeit, Tatsachenermittlungen in die eigenen Hände zu nehmen und dabei auch Zwangsmittel einzusetzen. Der Untersuchungsausschuss ist trotz der Möglichkeit, gerichtsähnlich Zeug:innen zu vernehmen, kein Organ der Rechtspflege, sondern ein Instrument der politischen Auseinandersetzung. Zuletzt wurde der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ in der 22. Wahlperiode eingesetzt. Er beschäftigte sich mit der Frage, „warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.

    Drucksache

    Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat und die Presse verteilt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt, z. B. 23/1. Drucksachen finden Sie in der Parlamentsdatenbank.

    Anhörungen

    Die Ausschüsse haben das Recht und auf Wunsch eines Viertels ihrer Mitglieder die Pflicht, öffentliche Anhörungen durchzuführen. Durch diese Anhörverfahren haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich genauer über die behandelten Themen zu informieren.

    Absolute Mehrheit

    Die Absolute Mehrheit bezeichnet eine Abstimmungsmehrheit mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Hamburgischen Bürgerschaft, also 61 Abgeordneten. Die Absolute Mehrheit ist zum Beispiel erforderlich bei der Wahl der oder des Ersten Bürgermeisterin bzw. Bürgermeisters.