Abgeordnete
Die 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden von den Wahlberechtigten Hamburgs in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter:innen aller Bürger:innen Hamburgs. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und entscheiden nach ihrer freien Überzeugung. Dieser Freiheit der Abgeordneten steht die Fraktionsdisziplin gegenüber. Für die ungehinderte Ausübung ihres Mandats sind die Abgeordneten durch Immunität, Indemnität und den Bezug von Entschädigungen und sonstigen Leistungen gesichert.