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Reden des Präsidiums

133 Ergebnisse

    Frauen in der Bürgerschaft

    In der 22. Wahlperiode sind 54 Frauen vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 43,9 %. 1987 wurde die erste Bürgerschaftspräsidentin gewählt. Bis zum Beginn der 18. Wahlperiode im März 2004 waren kontinuierlich Frauen in diesem Amt.

    Rede bei der zentralen Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt

    17.11.2024 - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hielt eine Rede am Volkstrauertag bei der zentralen Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt.

    Ansprache zur Verlegung von Stolpersteinen

    13.11.2024 - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hielt eine Ansprache bei der Verlegung der Stolpersteine für Esther Lange, Lea Schlesinger und Gottschalk Schlesinger.

    Rede zur Gedenkveranstaltung anlässlich der Reichspogromnacht

    09.11.2024 - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hielt eine Ansprache bei der Gedenkveranstaltung anlässlich der Reichspogromnacht.

    Abgeordnete

    Die 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden von den Wahlberechtigten Hamburgs in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter:innen aller Bürger:innen Hamburgs. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und entscheiden nach ihrer freien Überzeugung. Dieser Freiheit der Abgeordneten steht die Fraktionsdisziplin gegenüber. Für die ungehinderte Ausübung ihres Mandats sind die Abgeordneten durch Immunität, Indemnität und den Bezug von Entschädigungen und sonstigen Leistungen gesichert.

    Abgeordnetenentschädigung

    Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls erhalten die Abgeordneten für ihr Mandat eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) in Höhe von zur Zeit 4.448 Euro. Das Abgeordnetengesetz regelt neben den Entschädigungen auch weitere Leistungen für die Abgeordneten. Die Bürgerschaft entscheidet über die Erhöhung oder Nichterhöhung der Entgelte.

    Abstimmungen

    Für einen Beschluss der Bürgerschaft ist in der Regel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Bürgerschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmung kann mit oder ohne namentlichen Aufruf erfolgen. Namentliche Abstimmungen können durch eine Fraktion/Gruppe oder von mindestens sechs anwesenden Abgeordneten verlangt werden. Die Abgeordneten werden einzeln mit Namen zur Stimmabgabe aufgerufen. In der Regel wird durch Handzeichen abgestimmt, in besonderen Fällen durch Aufstehen oder Sitzenbleiben, ganz selten auch durch den sogenannten "Hammelsprung".

    Anfragen

    Durch Anfragen können die Abgeordneten ihr Kontrollrecht gegenüber dem Senat wahrnehmen. Dies bietet insbesondere der Opposition die Möglichkeit, dem Senat Fragen zu stellen, die dieser beantworten muss. Es gibt Große Anfragen und Kleine Anfragen.

    Anhörungen

    Die Ausschüsse haben das Recht und auf Wunsch eines Fünftels ihrer Mitglieder die Pflicht, öffentliche Anhörungen durchzuführen. Durch diese Anhörverfahren haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich genauer über die behandelten Themen zu informieren.

    Bericht

    Die "Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft" sind Berichte, die als Reaktion auf Fragen (Ersuchen) der Bürgerschaft an den Senat erstellt, oder auf Eigeninitiative des Senats verfasst werden, um über seine Politik zu informieren. Siehe auch Ausschussberichte.