Präsidentin Carola Veit eröffnet am Mittwoch die 2. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in der 23. Legislaturperiode. Die Sitzung wird im Livestream, als Stream in Deutscher Gebärdensprache und zeitversetzt mit Untertiteln übertragen.
Aktuelle Stunde: Reform der Schuldenbremse und wirtschaftliche Perspektiven
Im März 2025 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse beschlossen, um Zukunftsinvestitionen in Bereichen wie Infrastruktur, Verteidigung und Klimaschutz zu ermöglichen. Die Reform erlaubt Bund und Ländern jährlich bis zu 0,35 % des Bruttoinlandproduktes an neuen Schulden aufzunehmen. Unter dem Titel „Endlich: Überfällige Reform der Schuldenbremse macht den Weg frei für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in Bund und Länder“ stellt die SPD-Fraktion das Thema in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaftssitzung zur Diskussion. Die Fraktion fordert, die neuen Mittel in den Hamburger Haushalt einzubringen, um mehr Investitionen in die Stadt zu tätigen.
Seit März 2025 erhebt die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hohe Strafzölle auf Stahl, Aluminium, Autos und zahlreiche weitere Produkte. In Deutschland sind insbesondere exportorientierte Branchen wie die Automobil- und Maschinenbauindustrie betroffen. Die Zölle haben zu Rückgängen an den internationalen Börsen geführt und belasten auch den deutschen Aktienmarkt sowie die Wirtschaft insgesamt. Gleichzeitig wächst die Sorge vor einem globalen Handelskrieg. Vor diesem Hintergrund steigt der Druck auf die deutsche Politik, einen gemeinsamen, auch europäischen wirtschaftspolitischen Kurs zu entwickeln. Unter dem Titel „US-Zölle, Handelskrieg und Rezession: Deutschland und Hamburgs Wirtschaft braucht einen Neuanfang“ nimmt die CDU-Fraktion das Thema in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaftssitzung auf.
Aus der Tagesordnung: Gewaltschutz, neue Investitionen und Paragraf 188
Das „Gewalthilfegesetz“, das im Februar 2025 verabschiedet wurde, soll ein bundesweites Hilfesystem für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt aufbauen. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Dieser Anspruch tritt jedoch erst ab Januar 2032 in Kraft, um den Ländern Zeit zu geben, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Die SPD- und Grünen-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft fordern, die Chancen des neuen Gesetzes für Hamburg zu nutzen und den Gewaltschutz weiter zu stärken. Beim Ausbau des Hilfesystems solle auch auf die Bedürfnisse spezifischer Gruppen wie trans- und nicht-binärer Menschen sowie älterer Frauen geachtet werden.
Angesichts der neuen finanziellen Spielräume, die durch die Reform der Schuldenbremse entstanden sind, bringt die Bürgerschaftsfraktion Die Linke das Thema einer Investitionsoffensive ins Plenum ein. Die Fraktion fordert, die zusätzlichen Mittel gezielt für umfassende Investitionen in die Stadt zu nutzen, um Herausforderungen wie den Ausbau der sozialen Infrastruktur, den Klimaschutz und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs anzugehen. Außerdem solle die Hamburgische Landesverfassung geprüft werden, um sicherzustellen, dass die neuen Finanzierungswege rechtlich abgesichert sind und Hamburg die erweiterten Spielräume nutzen kann.
Die Änderung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) vom 3. April 2021 zielt darauf ab, Personen des politischen Lebens besser vor Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung zu schützen. Angesichts zunehmender Anfeindungen und Hasskriminalität gegenüber Politiker:innen wurden die Strafandrohungen verschärft und die Strafverfolgung der Täter erleichtert. Die AfD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft fordert nun den Senat auf, sich für die Aufhebung von Paragraf 188 im Bundesrat einzusetzen. Die Fraktion spricht sich für eine einheitliche Rechtsgrundlage aus, die Bürger:innen „unabhängig von ihrer politischen Funktion oder Stellung“ behandelt.
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