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Konstituierende Sitzung: Start in die 23. Wahlperiode

Blick in den Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft.
© Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf
25. März 2025 Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung des Parlaments nach der Bürgerschaftswahl und markiert den Beginn der neuen Wahlperiode. In der Sitzung treten die neu gewählten Abgeordneten erstmals zusammen, sie entscheiden über die oder den neue:n Bürgerschaftspräsident:in und wählen weitere Mitglieder für das Präsidium. Außerdem setzten sie die ersten Ausschüsse ein und ernennen Mitglieder für die sogenannten Geheimschutzgremien.

Ablauf der konstituierenden Sitzung

Die konstituierende Sitzung wird durch den Alterspräsidenten Ralf Niedmers (CDU) eröffnet. Alterspräsident der Bürgerschaft ist das Mitglied, das der Bürgerschaft bereits am längsten angehört – also ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete mit viel Parlamentserfahrung. Ihm assistieren die beiden jüngsten Abgeordneten Xenija Melnik (DIE LINKE) und Rosa Domm (GRÜNE) als vorläufige Schriftführerinnen. 

Niedmers leitet auch die Wahl der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten der Bürgerschaft. Nach einer Sitzungsunterbrechung von etwa 20 Minuten, in der die Stimmen ausgezählt werden und sich die Fraktionen konstituieren, übernimmt die oder der gewählte Präsident:in die Sitzungsleitung.

Im Anschluss finden die Wahlen von Erste:r Vizepräsident:in, von weiteren Vizepräsident:innen und den Schriftführer:innen statt. Außerdem werden die Mitglieder für drei sogenannte Geheimschutzgremien per Wahl bestimmt (Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses; Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes; Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes). 

Abschließend setzt die Bürgerschaft die Ausschüsse für Eingaben, für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie den Europaausschuss ein.