Präsidentin Carola Veit eröffnet am Mittwoch die 9. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in der 23. Legislaturperiode. Die Sitzung wird im Live-Stream, als Stream in Deutscher Gebärdensprache und zeitversetzt mit Untertiteln übertragen.
Aktuelle Stunde: Start-up-Förderung und Probleme des Justizvollzugs in Hamburg
Die Universität Hamburg, die Technische Universität und das Forschungszentrum Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) hatten in der vergangenen Woche Grund zur Freude: Der Bund sagte der gemeinsamen Startup-Factory „Impossible Founders“ einen 50-Millionen-Euro-Zuschuss aus Fördermitteln zu. Im Fokus: Grüne Technologien und die Entwicklung neuer Materialien mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Data Science. Diese Nachricht bringt die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft unter dem Titel „50 Millionen Euro zusätzlich für Startups und Zukunftstechnologien: Hamburg ist führende Innovationsmetropole Europas und idealer Standort für gute Jobs, kluge Köpfe und eine starke Wirtschaft von morgen“ in die Aktuelle Stunde ein.
Viele Gefangene, wenig freie Plätze: Zum 31. Dezember 2024 waren die Haftanstalten in Hamburg zu etwa 93 Prozent belegt. Zudem hatte der Allgemeine Vollzugsdienst zu wenig Personal; etwa zehn Prozent der Stellen waren unbesetzt. Unter dem Titel „Offene Stellen, offene Verfahren, offener Vollzug – grüne Kuscheljustiz statt konsequentes Durchgreifen“ kritisiert die CDU-Fraktion in der Aktuellen Stunde den Senat für diese Umstände. Sie nimmt dabei auch eine Verfügung der Hamburger Justizbehörde aus dem Februar 2025 in den Blick, welche das Verfahren, bei dem bestimmte Häftlinge in den offenen Vollzug verlegt werden, beschleunigt.
Weitere Anmeldungen zur Aktuellen Stunde sind „Die ‚Europäische Stadt der Bäume‘ liegt an der Elbe: Hamburgs konsequenter Einsatz für mehr Stadtgrün und Artenvielfalt zahlt sich aus“ (GRÜNEN-Fraktion) und „Verfassungswidrige Auslieferung, unmenschliche Haftbedingungen, rechtsstaatsfeindliches Verfahren: Die Antifaschistin Maja aus Ungarn zurückholen und keine Auslieferung anderer (Hamburger) Antifaschist*innen!“ (Fraktion Die Linke).
Aus der Tagesordnung: Gemeinsame Mietverträge schneller auflösen, zuverlässige Ausgabe von Jobcenter-Gutscheinen und Religionsfreiheit an Schulen
Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, kamen im vergangenen Jahr durchschnittlich 232 Tage in einem Hamburger Frauenhaus unter. Der Umzug in eine neue Wohnung stelle Betroffene aber häufig vor Probleme, weil die Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags die Zustimmung des Lebenspartners voraussetze. Diesen Zustand wollen die Fraktionen der SPD und Grünen im Plenum debattieren. Um Notunterkünfte zu entlasten und Opfer zu unterstützen, fordern die Fraktionen in einem gemeinsamen Ersuchen an den Senat eine Bundesratsinitiative, die es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtere, sich aus einem solchen Mietvertrag zu lösen.
Wer eine Arbeit sucht, kann vom Jobcenter einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Mit einem AVGS werden Kosten für Maßnahmen übernommen, welche die berufliche Wiedereingliederung unterstützen. Diese Gutscheine seien nach Überzeugung der Linke-Fraktion nur inkonsistent ausgegeben worden. Das sei auch problematisch für kleinere Träger, die gegen Vorlage der Gutscheine Maßnahmen anbieten. Die Fraktion kritisiert Schwankungen in der Ausgabepraxis der AVGS und fordert unter anderem eine zuverlässige Förderung Erwerbsloser mittels Gutscheinen sowie die Sicherung der Existenz der Träger.
Die AfD-Bürgerschaftsfraktion argumentiert bei ihrem Debattenthema, dass die„Islamisierung an Hamburger Schulen“ rapide zunehme und dadurch „ein Klima der Angst und Aggressivität“ unter anderem gegen Nicht-Muslime „befeuert“ werde. Die Abgeordneten schlagen daher in ihrem Antrag eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vor. Es soll unter anderem Schüler:innen verpflichten „in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art weder ihr Gesicht [zu] verhüllen noch ihren Kopf [zu] bedecken, es sei denn, dies ist zur Erfüllung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Rechtspflicht erforderlich“ (Drs. 23/825, S.2).
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