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Hamburg hat gewählt – so geht’s jetzt weiter

Grafik: Sitzverteilung in der Hamburgischen Bürgerschaft
© Hamburgische Bürgerschaft
24. März 2025 Die Stimmen sind ausgezählt, das Ergebnis steht fest. Am 26. März versammelt sich die Bürgerschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung: der Überblick.
  • 19. März amtliches Endergebnis: Das Wahlergebnis ist amtlich bestätigt, alle Stimmen sind final ausgezählt und überprüft. Das Endergebnis mit allen Details finden Sie beim Landeswahlleiter.
    Einen ersten Überblick über die gewählten Abgeordneten bietet das Vorab-Handbuch der Bürgerschaft
  • 26. März konstituierende Sitzung der Bürgerschaft: Die erste Sitzung der neugewählten Bürgerschaft muss innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stattfinden. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident eröffnet die Sitzung. Hierbei handelt es sich um das Mitglied, das der Bürgerschaft bereits am längsten angehört – also ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete mit viel Parlamentserfahrung. Er oder sie leitet die Sitzung bis eine neue Präsidentin oder ein neuer Präsident für die Legislaturperiode gewählt wurde. Das Vorschlagsrecht für dieses Amt hat die stärkste Fraktion. Anschließend werden weitere Mitglieder für das Präsidium gewählt. In dieser ersten Sitzung werden auch mehrere Ausschüsse eingesetzt: Eingabenausschuss, Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie der Europaausschuss und mehrere Geheimschutzgremien.
  • Die stärkste Fraktion (SPD) verhandelt mit dem gewünschten Koalitionspartner (Grüne) bereits über die Bildung einer Regierung. Wenn der Koalitionsvertrag unterzeichnet ist, findet in der darauffolgenden Bürgerschaftssitzung die Wahl des Ersten Bürgermeisters statt. Die neuen Senator:innen beruft der Erste Bürgermeister, sie werden von der Bürgerschaft bestätigt.
  • Nach der Regierungsbildung können noch Nachrücker:innen in die Bürgerschaft einziehen, wenn bisher gewählte Abgeordnete auf die Senatsseite wechseln und ihre Sitze im Parlament nachbesetzt werden müssen.