Der Mandatsverlust der Politikerin Olga Petersen ist ein Präzedenzfall. Die eigentliche Bekanntmachung wurde am 20. Dezember 2024 per Aushang in der Rathausdiele an Olga Petersen zugestellt (gemäß gemäß § 10 VwZG).
Gegenstand sind die Entscheidungen der Hamburgischen Bürgerschaft über den Verlust der Mitgliedschaft in der Hamburgischen Bürgerschaft und den Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung Harburg:
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 VwZG zum Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung Harburg
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 VwZG zum Verlust der Mitgliedschaft in der Hamburgischen Bürgerschaft
Entscheidung der Bürgerschaft
In der letzten Sitzung des Jahres hatten die Abgeordneten der Bürgerschaft einstimmig den Mandatsverlust der fraktionslosen AfD-Politikerin Olga Petersen beschlossen. Damit folgte die Bürgerschaft der Empfehlung des Verfassungsausschusses. Petersen verliert gleichzeitig auch ihr Mandat in der Bezirksversammlung Harburg.
Wohnort nicht mehr in Hamburg
Einer Prüfung des Landeswahlleiters zufolge lebt die AfD-Politikerin nicht mehr in Hamburg. Dies ist allerdings zwingende Voraussetzung dafür, dass sie wählbar ist und ihre Mandate wahrnehmen kann. Nach der Hamburgischen Verfassung und den Wahlgesetzen verlieren Mitglieder der Bürgerschaft ihren Sitz, wenn eine Wählbarkeitsvoraussetzung wegfällt.