Zur Eröffnung betonte die Präsidentin: „Mit der Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit müssen wir dringender denn je zum Nachdenken anregen. Es ist unsere Aufgabe, noch besser darüber aufzuklären, wie es zu den Verbrechen der Nazis kommen konnte. Im Jahr 1952 waren die Luxemburger Abkommen das erste deutliche Signal an die Überlebenden, dass Deutschland sich seiner Verantwortung stellt. Die finanzielle Entschädigung kann jedoch kein Leid ungeschehen und keine Toten wieder lebendig machen. Unsere historische Verantwortung hört nicht auf – auch nach 80 Jahren nicht.“
Anerkennung für erlittenes Unrecht
Prof. Awi Blumenfeld von der Claims Conference sowie Eva-Maria Meyer vom Bundesfinanzministerium hoben in ihren Reden die historische Tragweite des Abkommens hervor und bekräftigten die fortwährende Verantwortung Deutschlands, für die Verbrechen des Nationalsozialismus einzustehen. Prof. Blumenfeld erinnerte daran, dass das Luxemburger Abkommen nicht nur eine finanzielle Entschädigung darstellte, sondern auch ein bedeutendes Signal für die Anerkennung des erlittenen Unrechts setzte.
Anschließend sprach Präsidentin Veit mit Zeitzeugen. Sie berichteten eindrucksvoll von ihren Erfahrungen nach dem Zweiten Weltkrieg und den Herausforderungen, mit denen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche konfrontiert waren.
Erinnerung und Herausforderung für die Zukunft
Die Ausstellung veranschaulicht anhand von Bildern, Texten und Grafiken die Entwicklung der jüdischen materiellen Ansprüche seit dem Holocaust und die deutschen Bemühungen um Wiedergutmachung in den letzten 70 Jahren. Sie dokumentiert nicht nur historische Aspekte, sondern zeigt auch, welche Veränderungen und Verbesserungen in der Entschädigungspolitik erfolgt sind und welche Herausforderungen für die Zukunft bestehen. Es handelt sich um eine Wanderausstellung, die in weiteren deutschen Landtagen gezeigt wurde und wird.
Die Ausstellung ist noch bis zum 31. März in der Diele des Hamburger Rathauses zu sehen.