Immer mehr Beschwerden
Im Mittelpunkt des Berichts stehen die stark gestiegene Zahl der Beschwerden (u.a. mithilfe digitaler Sprachassistenten eingereicht) sowie zentrale Herausforderungen der digitalen Transformation. Besonders die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz prägt zunehmend den Verwaltungsalltag und wirft neue datenschutzrechtliche Fragen auf. So weist der Bericht unter anderem darauf hin, dass der Einsatz von KI-Anwendungen – etwa zur automatischen Protokollierung – klare rechtliche Grundlagen und verbindliche Regelungen erfordert.
Auch cloudbasierte Lösungen wie M365 müssen kritisch begleitet werden. Für Bereiche mit hohem Schutzbedarf sei das Risiko für eine Datenschutzverletzung zu hoch. In anderen Bereichen würde die FHH durch den Einsatz profitieren, sodass die Lösung (ggf. mit Einschränkungen) erlaubt sei. Die Stadt müsse sich laut HmbBfDI mit dem möglichen Szenario auseinandersetzen, Daten kurzfristig aus der Microsoft-Cloud zurückzuholen oder dass Microsoft die Dienstleistung für die FHH abrupt beende.
Alle Themen aus dem Bericht werden – vorbehaltlich der anstehenden Ausschusseinsetzungen – im Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft weiterbearbeitet.
Kommunikation über Datenschutz als wichtiger Service
Weitere Schwerpunkte des Berichts sind zum einen Defizite im digitalen Kundenservice der Unternehmen, die die Wahrnehmung von Datenschutzrechten erschweren. Außerdem gebe es konkrete Datenschutzverstöße, etwa im Umgang mit Gesundheitsdaten, bei der Nutzung von Apps oder durch unzulässiges Tracking.
Der Tätigkeitsbericht unterstreiche andererseits die wachsende Bedeutung der Datenschutzaufsicht als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und als Berater für Verwaltung und Hamburger Unternehmen im Umgang mit neuen technologischen Entwicklungen.
Neuer Höchststand bei Datenschutzverletzungen
Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass datenschutzrechtliche Beschwerden im Jahr 2025 einen neuen Höchststand erreicht haben. Mit 6219 Fällen wurde der Vorjahreswert von 4.247 deutlich übertroffen.
Der Bericht wird in Kürze als Unterrichtung der Präsidentin in der Parlamentsdatenbank veröffentlicht und durch die Bürgerschaft voraussichtlich zunächst an den Justizausschuss weitergeleitet. Anschließend soll sich der Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit intensiv mit dem Inhalt auseinandersetzen.