Der Jahresbericht beinhaltet Informationen über Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und liefert Fallzahlen für Beschwerden über Datenschutzverletzungen. Die gesetzten Themen werden – vorbehaltlich der anstehenden Ausschusseinsetzungen – im Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft weiter bearbeitet.
„Der Tätigkeitsbericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten liefert uns jedes Jahr wichtige Informationen und zeigt die Felder auf, die die Bürgerschaft weiterbewegen wird. Aktuell sind das besonders die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz – sie begegnet uns im Arbeitsalltag, im öffentlichen Raum oder sogar im Schwimmbad. Die Technik entwickelt sich weiter und wir müssen immer wieder aushandeln, wie wir in Politik und Gesellschaft damit umgehen“, betont Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit.
Neuer Höchststand bei Datenschutzverletzungen
Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass datenschutzrechtliche Beschwerden im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht haben. Mit 4.247 Fällen wurde der Vorjahreswert von 4.036 deutlich übertroffen. Außerdem wurden Bußgelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt.
Datenschutzfreundliche KI
Ein Schwerpunkt des Berichts ist die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Einklang mit Datenschutz. Dabei geht es u.a. um den datenschutzkonformen KI-Chatbot ‚LLMoin‘, der in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird. Weitere Beispiele sind der Einsatz von KI-Assistenzsystemen zur Schwimmaufsicht im Hamburger Billebad sowie die Ausweitung der Kameraüberwachung im öffentlichen Raum.
Beratend waren die Hamburger Datenschützer:innen auch für Themen der Bürgerschaft im Einsatz, so ging es 2024 um Fragen zum Umgang mit persönlichen Daten von Zeugen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder Änderungen von Sicherheitsgesetzen, die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz betreffen.
Der Bericht wird in Kürze als Unterrichtung der Präsidentin in der Parlamentsdatenbank veröffentlicht und durch die Bürgerschaft voraussichtlich zunächst an den Justizausschuss weitergeleitet. Anschließend soll sich der Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit intensiv mit dem Inhalt auseinandersetzen.