Welche Fraktion wie viele Mitglieder in die Ausschüsse beruft, hängt von der jeweiligen Größe des Gremiums ab, ausschlaggebend sind folglich die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft. Jede Fraktion stellt mindestens ein Mitglied. Auch bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament zwischen den Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, Linken und AfD wider.
Den größten Ausschuss mit 20 Mitgliedern stellt dabei der Haushaltsausschuss dar.
Jeweils aus 18 Mitgliedern bestehen: der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie, der Europaausschuss, der Schulausschuss und der Verkehrsausschuss.
Aus jeweils 16 Mitgliedern bestehen der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung, der Ausschuss für Soziales und Integration, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, der Eingabenausschuss, der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss, der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Verfassungs- und Bezirksausschuss.
14 Mitglieder zählen jeweils der Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, der Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, der Ausschuss für Gesundheit und Senioren, der Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz, der Ausschuss für öffentliche Unternehmen, der Innenausschuss, der Kultur- und Medienausschuss sowie der Wissenschaftsausschuss.
Die Ausschussbesetzungen für die 23. Wahlperiode finden Sie auf der Seite der Ausschüsse.