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Haushaltsberatungen 2025/26 – diese Woche in der Bürgerschaft

Mehrere Exemplare des Haushaltsplanentwurfs 2025/2025
© Hamburgische Bürgerschaft/Jessica Mintelowsky
15. Dezember 2024 Von Montag bis Mittwoch berät die Hamburgische Bürgerschaft über den Doppelhaushalt für 2025/2026. Insgesamt geht es um 6981 Seiten Haushaltsplanentwurf und 687 Seiten Bericht des Haushaltsausschusses, dazu kommen 190 Änderungsanträge der Fraktionen.

Die letzten drei Sitzungstage des Jahres hat die Bürgerschaft für die Haushaltsberatungen reserviert. Von Montag bis Mittwoch berät sie über den Doppelhaushalt 2025/2026. Die Sitzungen werden im Livestream, als Stream in Deutscher Gebärdensprache und zeitversetzt mit Untertiteln übertragen.

Im Sommer hatte Hamburgs rot-grüner Senat seinen Entwurf für die Finanzplanung der folgenden zwei Jahre mit den jeweiligen Einzelhaushalten für die Behörden vorgelegt. Darin macht er deutlich, welche politischen Prioritäten er setzen will und welche Ausgaben er für erforderlich hält. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf fast 44 Mrd. Euro (2025: ca. 21,4 Mrd. Euro und 2026: ca. 22,4 Mrd. Euro).

Aus den Fachausschüssen ins Plenum

Zunächst haben die Fachausschüsse die Einzelpläne der Behörden und Ämter in den vergangenen Monaten intensiv beraten, anschließend hat sich der Haushaltsausschuss mit dem Entwurf beschäftigt. Dabei haben die Fraktionen ihre Zusatzanträge eingebracht. Ab Montag findet nun die Debatte und Abstimmung im Plenum statt. Der Haushalt stellt die Weichen für die Politik der kommenden beiden Jahre und muss zudem Gelder für die laufenden Kosten der Verwaltung bereitstellen.

Der Haushalt beruht auf den Steuereinnahmen, mit denen verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Deshalb werden alle Ausgaben der Stadt bis ins Detail vorausgeplant. Sie setzen sich neben Personalausgaben aus Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite zusammen. Zu den Ausgaben für Personal gehören die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die Besoldung der Beamt:innen. Der Haushalt sieht aber auch Investitionen in Bildung, Verkehr, Sicherheit, Wirtschaft, Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz vor. Auch Unterstützungsleistungen im Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit müssen sichergestellt werden.

190 Zusatzanträge zum Haushaltsplan-Entwurf

Mit insgesamt 190 Zusatzanträgen zum Haushaltsplanentwurf haben die Fraktionen ihre haushaltspolitischen Forderungen aufgestellt. SPD/GRÜNE legen 17 Anträge vor, die CDU-Fraktion 77, die Fraktion DIE LINKE 14 und die AfD-Fraktion 82. Alle Anträge und Ausschussberichte finden Sie in unserer Parlamentsdatenbank. Den umfangreichen Haushaltsentwurf des Senates finden Sie hier.

Haushaltsberatungen: So ist der Ablauf

Die Sitzung am Montag startet mit der Generaldebatte. Die Aktuelle Stunde entfällt an allen drei Tagen. Die Generaldebatte wird traditionell von der stärksten Oppositionskraft, in diesem Fall der CDU-Fraktion, eröffnet. Ihr folgen die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen sowie der weiteren Oppositionsfraktionen. Auch fraktionslose Abgeordnete können das Wort ergreifen. Im Anschluss meldet sich in der Regel der Erste Bürgermeister zu Wort; ihm folgen die haushaltpolitischen Sprecher:innen der Fraktionen.

Im Anschluss an die Generaldebatte beginnen die Aussprachen zu den Haushalten von Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof, Datenschutzbeauftragtem, Senat und Personalamt, Finanzbehörde sowie allgemeine Finanzwirtschaft. Anschließend werden die Ausgaben für Justiz und Verbraucherschutz, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie Kultur und Medien debattiert.

Am Dienstag folgt die Aussprache zu den Ausgaben für Wirtschaft und Innovation, Verkehr und Mobilitätswende, Schule und Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung, Gleichstellung sowie Bezirke und Bezirksämter.

Am Mittwoch werden die Haushaltsberatungen fortgesetzt. Es stehen die Beratungen der Einzelpläne zu den Bereichen Gesundheit, Soziales und Integration, Familie, Kinder und Jugend, Arbeit, Inneres, Sport sowie Stadtentwicklung und Wohnen an. Zum Abschluss der Beratungen erfolgt die Abstimmung über den Gesamthaushalt. Die Bürgerschaft muss den Haushaltsplan beschließen, um den Senat zu den im Plan genannten Ausgaben zu ermächtigen.

Hintergrund: Haushaltsberatungen

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. In der Regel werden Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).

Der Haushaltsplan enthält alle veranschlagten Erträge, Aufwendungen und eventuelle Verpflichtungsermächtigungen. Außerdem dient er zur kurz- und mittelfristigen Finanzplanung. Daneben enthält er eine Übersicht über die Planstellen und Stellen der Einzelpläne.

Das Haushaltsrecht, auch Budgetrecht genannt, liegt beim Parlament, und ist ein sehr wichtiges Mittel, um politisch mitzugestalten. So nimmt die Bürgerschaft Einfluss auf die Politik der Regierung. Parlamente auf der Welt haben sich jahrhundertelang das Budgetrecht erkämpft, es wird gelegentlich auch als das „Königsrecht“ bezeichnet.

Wie laufen die Haushaltsberatungen der Bürgerschaft ab?

Die Themen der Bürgerschaftssitzungen können Sie in der Tagesordnung nachlesen. Die Sitzungen können Sie an allen drei Tagen ab 13.30 Uhr im Livestream und – zeitversetzt – als Live-Stream mit Untertiteln verfolgen. Alle Debattenbeiträge finden Sie jeweils am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.

Außerdem in dieser Woche: Ausschuss und Termine des Präsidiums

Am Donnerstag kommt der Innenausschuss zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen Änderungen polizeirechtlicher Vorschriften. Der zugehörige Gesetzentwurf des Senats umfasst sowohl Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch Änderungen in der polizeilichen Praxis. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Auswertung der Expertinnen-Anhörung vom 21. November sowie die Senatsbefragung. Darüber hinaus befassen sich die Abgeordneten mit Gesetzentwürfen des Senats zur Reform des Hamburgischen Polizeiakademiegesetzes sowie zur Ausweitung der Sicherheitsvorkehrungen im Hamburger Hafen.

Außerdem tritt am Dienstag das Kontrollgremium zusammen, das die Einhaltung von Artikel 13 des Grundgesetzes (Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung) überwacht. Im Rahmen dieser Sitzung unterrichtet der Senat die Bürgerschaft über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen im Rahmen der Strafverfolgung. Die Unterrichtung dient der parlamentarischen Kontrolle und erfolgt einmal jährlich.

Am Freitag besucht Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit die Jahresschlussversammlung der Handwerkskammer.