Abgeordnete

Politik für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt

In der 22. Wahlperiode hat die Hamburgische Bürgerschaft 123 Abgeordnete, die am 23. Februar 2020 in freier und geheimer Wahl nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt wurden. Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt, aus denen 71 der 123 Abgeordneten in das Parlament entsandt wurden. Die übrigen 52 Abgeordneten wurden über Landeslisten der Parteien und Wählervereinigungen gewählt. 


Alle Abgeordneten der 22. Wahlperiode im Überblick


Wenn Sie die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft nach Namen, Fraktionen oder ihrer Ausschusszugehörigkeit recherchieren möchten, hilft Ihnen unsere Abgeordnetensuche weiter.


Rechte und Pflichten

Laut Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Abgeordneten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge gebunden. Diese Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch das Freie Mandat, Immunität sowie den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung geschützt. Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sind verpflichtet, ihr Amt nicht zu missbrauchen oder sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie müssen außerdem ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Ihre Rechte und Pflichten sind im Hamburgischen Abgeordnetengesetz festgelegt.


Freies Mandat

Eine Bindung der Abgeordneten an Entscheidungen ihrer Partei oder Fraktion gibt es nicht. Das Freie Mandat ermöglicht den Abgeordneten, bei ihrer politischen Aufgabe ein breites Spektrum von Meinungen und Interessen einzubeziehen, ohne der parteilichen Einflussnahme ausgesetzt zu sein. Der Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Gewählten ist Grundlage für diese Aufgabe. Häufig sind die Abgeordneten dazu in „ihren“ Stadtteilen vor Ort, besuchen Veranstaltungen und bieten Sprechstunden in ihren Abgeordnetenbüros an.


Teilzeitparlament

Die Hamburgische Bürgerschaft ist kein Vollzeitparlament. Grundsätzlich kann daher jeder Abgeordnete bzw. jede Abgeordnete seinen bzw. ihren Beruf weiter ausüben. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen hinsichtlich der Unvereinbarkeit von Mandat und Ämtern im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in Unternehmen mit Beteiligung Hamburgs. Um Beruf und Mandat zeitlich koordinieren zu können, beginnen die Sitzungen erst am Nachmittag. Der Vorteil des sogenannten „Teilzeitparlamentes“ liegt in der Verwurzelung der Abgeordneten in der Berufswelt. 


Arbeitsweise im Parlament

Die einzelnen Abgeordneten können sich im Plenum zu Wort melden, abstimmen und an allen Ausschusssitzungen teilnehmen sowie mündliche und schriftliche Anfragen zu öffentlichen Angelegenheiten an den Senat richten. Um Anträge oder Gesetzesentwürfe einzureichen, Einsicht in Senatsakten zu erhalten oder das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zu beantragen, bedarf es eines Zusammenschlusses mehrerer Abgeordneter - das sind die Fraktionen oder Gruppen, zu denen sich die Abgeordneten einer Partei oder gleicher politischer Überzeugung zusammenschließen. 


Von ihren Fraktionen werden die Abgeordneten auch als Mitglieder der Fachausschüsse benannt. Dort werden Anträge und Gesetzentwürfe oder auch bestimmte Themen intensiv beraten und damit für die Beschlüsse der Bürgerschaft vorbereitet.