Fraktionen

Blick von oben auf den vollbesetzten Plenarsaal.

Die Abgeordneten der Bürgerschaft haben feste Sitzplätze im Plenarsaal. 

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Gemeinsam mehr bewegen

Fraktionen sind Gruppen von Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele im Parlament verfolgen. In der Regel schließen sich Abgeordnete derselben politischen Partei zusammen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens sechs Abgeordnete zusammenfinden. Es können aber auch Parteilose in einer Fraktion aufgenommen werden. Abgeordnete, die sich in keiner Weise zusammenschließen, sind fraktionslos. 


Für die praktische Parlamentsarbeit ist es von großer Bedeutung, ob man als Abgeordnete bzw. als Abgeordneter einer Fraktion angehört oder nicht. Einer Fraktion stehen nämlich mehr Rechte zu als einer oder einem einzelnen Abgeordneten. Das gilt zum Beispiel für die Besetzung von Funktionen im Parlament oder das Einbringen von Gesetzentwürfen und Großen Anfragen. Auch hängt es von der zahlenmäßigen Stärke einer Fraktion ab, wie viele Sitze ihre Abgeordneten in einem Ausschuss beanspruchen dürfen und welchen Einfluss sie damit haben. Rechte und Pflichten der Fraktionen sind im Fraktionsgesetz und in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft geregelt.


Die Fraktionen dienen der politischen Willensbildung im Parlament. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, Anträge und Beschlüsse für die Ausschussarbeit und die Plenarsitzungen vorzubereiten. Dazu bilden die Fraktionen Arbeitskreise, in denen die anstehenden Themen im Detail vorberaten werden, und zu denen oft auch Sachverständige hinzugeladen werden. Die Ergebnisse der Arbeitskreisberatungen sind für die Willensbildung der Fraktionen oftmals von ausschlaggebender Bedeutung.


Durch Diskussionen und Abstimmungen wird die Linie festgelegt, mit der die Fraktion im Plenum und in den Ausschüssen auftritt. Bei Abstimmungen im Plenum oder in den Ausschüssen ist es dann üblich, dass die Abgeordneten Fraktionsdisziplin üben, d.h. trotz eventuell abweichender Meinung die Haltung ihrer Fraktion mittragen. Der Fraktionsdisziplin beugen sich die Abgeordneten freiwillig. Denn grundsätzlich gilt das Freie Mandat. Das bedeutet, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden sind.


Die Hamburgische Bürgerschaft besteht in der aktuellen Legislaturperiode aus fünf Fraktionen:


Vier Abgeordnete sind fraktionslos.