
Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, den vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. Diese sind allerdings nicht die Ältesten der Bürgerschaft; vielmehr entsenden die Fraktionen aus ihren Reihen erfahrene Abgeordnete. In der Regel sind dies die Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer oder Abgeordnete mit herausgehobenen Funktionen.
Aufgaben
Der Ältestenrat wird durch den Präsidenten oder auf Wunsch einer Fraktion einberufen. Den Vorsitz hat der Präsident. Nach der unterstützt er den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und regelt vor allem den Ablauf der Parlamentsarbeit. Hier vertreten die Abgeordneten die Interessen ihrer Fraktion im Parlamentsalltag.
Im Ältestenrat soll zwischen den Fraktionen eine Verständigung über die Tagesordnung, den Sitzungsablauf und das Arbeitsprogramm der Bürgerschaft herbeigeführt werden. Auch berät der Ältestenrat den Präsidenten in Personal- und Haushaltsangelegenheiten und bei Fragen, die alle Fraktionen betreffen.
Der Ältestenrat tagt nichtöffentlich.
Mitglieder
Vertreterinnen/Vertreter der CDU-Fraktion: