Hamburgische Bürgerschaft
PARLAMENT UND GREMIEN: UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA)

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Für die Einsetzung reicht die Zustimmung von einem Viertel der Parlamentarier, also 31 der 121 Bürgerschaftsabgeordneten.

Die Mitglieder haben große Macht, denn die Regeln des Untersuchungsausschusses orientieren sich an der Strafprozessordnung: Zeugen müssen vor dem Gremium erscheinen und dürfen nur dann die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft haben in ihrer Sitzung am 13. April 2011 die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) beschlossen. Seine Aufgabe besteht darin, die Bauverzögerungen und Kostensteigerungen beim Bau der Elbphilharmonie in der HafenCity aufzuklären. Erstmalig wurde der PUA Elbphilharmonie in der 19. Wahlperiode am 5. Mai 2010 eingesetzt. Weitere Informationen und Termine zum PUA Elbphilharmonie finden Sie hier.



Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft