
Was passiert nach der Wahl?
In der Bürgerschaft schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen oder parlamentarischen Gruppen zusammen. Hier wird die parlamentarische Arbeit der jeweils einer Partei oder Wählervereinigung angehörenden Abgeordneten organisiert.
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
In den ersten drei Wochen nach der Wahl findet sich die Bürgerschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Auf dieser ersten Sitzung wählt sie sich ein Präsidium, an dessen Spitze als Präsidentin oder Präsident ein Mitglied der stärksten im Parlament vertretenen Fraktion steht.
Wahl des Bürgermeisters
Die Bürgerschaft wählt den Ersten Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin in geheimer Wahl mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl. Das heißt: Der Kandidat braucht mindestens 61 der 121 Stimmen. Der Wahl gehen - sofern eine Fraktion nicht über die absolute Mehrheit verfügt - Verhandlungen der Parteien über eine Koalition, Kooperation oder Duldung voraus. In dem daraus entstehenden Vertrag werden die Regierungsziele festgeschrieben und eine verlässliche dauerhafte Mehrheit für die Beschlussfassung in der Bürgerschaft gesucht.
Berufung des Senats
Nach der Wahl und der Vereidigung beruft die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister die weiteren Mitglieder des Senats. Diese müssen von der Bürgerschaft bestätigt werden.