Hamburgische Bürgerschaft
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Hier machen Hamburger Politik in Parlament und Regierung

Die Bürgerschaft
Die Bürgerschaft ist Landesparlament und Stadtparlament zugleich. Als Landesparlament kontrolliert sie den Senat; ihr obliegt die Gesetz- und Haushaltsgebung. Die 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden von den wahlberechtigten Hamburgern gewählt. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger Hamburgs.

In der Senatsstube im Rathaus tagt jeden Dienstag der Senat. Der Senat
Der Senat ist die Regierung des Stadtstaates. Staatliche und gemeindliche Angelegenheiten werden nicht getrennt. Deshalb ist der Senat auch "Gemeinderegierung". Alle anderen Behörden sind dem Senat untergeordnet. Verwaltungsaufgaben nehmen sowohl der Senat selbst als auch die Senatsämter und die nachgeordneten Fachbehörden und Bezirksämter wahr.

Fachbehörden
Die übrigen Verwaltungsaufgaben werden von den Fachbehörden und den Bezirksämtern mit den ihnen angeschlossenen Ortsämtern ausgeführt. Die Fachbehörden sind den Ministerien anderer Bundesländer vergleichbar. Sie bereiten Gesetze und Verordnungen vor, entwickeln Fachplanungen und stellen Richtlinien auf. Sie werden eigenverantwortlich von Mitgliedern des Senats geleitet. Mithin haben die Senatorinnen und Senatoren eine Doppelfunktion: Sie sind Behördenleiter und zugleich verantwortliche Regierungsmitglieder.