
Gemeinsam mehr bewegen
In Fraktionen schließen sich in der Regel Abgeordnete derselben politischen Partei zusammen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens sechs Abgeordnete zusammentun. Es können sich aber auch Parteilose einer Fraktion anschließen, mit deren politischen Zielen sie einverstanden sind. Abgeordnete, die sich in keiner Weise zusammenschließen, sind fraktionslos.
Für die praktische Parlamentsarbeit ist es von großer Bedeutung, ob man als Abgeordnete bzw. als Abgeordneter einer Fraktion angehört oder nicht. Einer Fraktion stehen nämlich mehr Rechte zu als einer oder einem einzelnen Abgeordneten. So können bestimmte Maßnahmen nur von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten eingeleitet werden. Dies gilt zum Beispiel für das Einbringen von Gesetzentwürfen und Großen Anfragen. Auch hängt es von der zahlenmäßigen Stärke einer Fraktion ab, wie viele Sitze die Abgeordneten einer Fraktion in einem Ausschuss beanspruchen dürfen und welchen Einfluss sie damit haben.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Die Regierungsfraktionen unterstützen mit ihrer Mehrheit den Ersten Bürgermeister bei seiner Wahl in der Bürgerschaft. Bei Koalitionsregierungen gibt es mehrere Regierungsfraktionen. Sie unterstützen den Senat und begleiten ihn kritisch.
Die Opposition ist wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Die Oppositionsfraktionen üben Kritik an der Regierungspolitik und kontrollieren öffentlich die Arbeit der Regierung. Mit dem Ziel, bei der nächsten Wahl die Mehrheit zu gewinnen, bieten sie Alternativen zur Regierung und deren Politik.
Die Bürgerschaft besteht in der aktuellen Legislaturperiode aus fünf Fraktionen: